Bei installierten Einbaustrahlern kann Dämmmaterial zum Ärgernis werden. Abstandshalter bieten eine patente Lösung.
Sven Green
Der Trend zur Beleuchtung mit Kompaktleuchtstofflampen und zunehmend LED-Einbaustrahlern nimmt in Bürogebäuden und größeren Bauten stetig zu. Gleichzeitig befassen sich Planer mit der Energieeffizienz des gesamten Objektes. Dampfsperren und Dämmmaterial in den Bereichen, wo Leuchten geplant sind, bringen zunehmend Herausforderungen für den Installateur mit sich. Unabhängig von der Wahl des Leuchtmittels muss für die fachgerechte Montage Sorge getragen werden. Spezielles Zubehör liefert flexible Unterstützung bei der Beleuchtungsmontage.
Geschlossener Kühlturm mit 2 Zellen, Energieeinsparpotenzial – Ergebnis und Beurteilung
Markus Nickolay
In der Energieeinspar-Verordnung Nr. 640/2009, zuletzt geändert durch Verordnung 4/2014 vom 6. Januar 2014 regelt die Europäische Kommission die Mindestenergieanforderungen an eintourige Dreiphasen-50-Hz oder-50/60-Hz-Käfigläufer-Induktionsmotoren bestimmter Leistungsklassen. Demnach müssen seit dem 1. Januar 2015 Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW mindestens das Effizienzniveau IE3 oder in Kombination mit einer Drehzahlregelung (Frequenzumrichter) das Effizienzniveau IE2 erreichen.
Beheizung – Wärmepumpe und Wärmedämmung in der Gebäudesanierung
Dipl.-Ing. Carsten Thomas
Für viele mehrgeschossige Wohnungsbauten aus der Zeit des Wiederaufbaus stehen in den nächsten Jahren umfassende Modernisierungen an. Wärmepumpen ermöglichen auch für diese Gebäude eine kostensparende und umweltschonende Beheizung, selbst wenn auf Fußbodenheizungen verzichtet werden muss. Wärmepumpen sind eine technisch elegante und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, regenerierbare und kostenlose Umweltenergie als Heizenergie zu gewinnen. Für Neubauten mit ihren hohen Standards der Wärmedämmung und die dort häufig verwendeten Fußbodenheizungen sind die Vorteile von Wärmepumpen allgemein anerkannt und vielfach in der Praxis bewiesen:
Neuauflage der DIN 1946-6 macht Lüftungskonzept zur Pflicht
Uwe Schumann
Gebäude müssen luftdicht sein, so verlangt es die Energieeinsparverordnung (EnEV). Gleichzeitig aber muss der erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt werden. Die Antwort auf das luftdichte Bauen: Eine Neufassung der im Mai 2009 publizierten DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen, Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Auslegung, Ausführung und Kennzeichnung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ – nunmehr als anerkannte Regel der Technik zu beachten. Nach dieser novellierten Norm ist – zu Gunsten der Nutzer – die Erstellung eines Lüftungskonzeptes im Neubau und in der Sanierung Pflicht.
Anforderungen der Gesetzgebung an den energetischen Standard der Gebäude verlangen nach neuen Techniken und zukunftsfähigen Konzepten
Dipl.-Kauffrau Tina Römer
Der Sanierungsbedarf im Wohnungsbestand wird immer größer. Hunderttausende Wohnungen in Deutschland stehen schon heute vor der energetischen Sanierung. Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an die Wohnungsbaugesellschaften umfangreicher geworden. Die demographische Entwicklung, der Ruf nach neuen Wohnformen, aber vor allem auch gestiegene Anforderungen der Gesetzgebung an den energetischen Standard der Gebäude verlangen nach neuen Techniken und zukunftsfähigen Konzepten.
Energiekosten einsparen, Klimaschutzziele erreichen und die damit verbundenen Vorschriften [U. a. die Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2, DIN 1946- 6] des Gesetzgebers, die eine energiesparende Bauweise vorschreiben, führen dazu, dass die Gebäudehülle immer dichter wird.