zu Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung

Dämmung von Rohrleitungen nach EnEV 2007

Richtlinien zur neuen Energieeinsparverordnung

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) [1] ist am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten. Da sich die bisherigen Regelungen für Rohrdämmungen bewährt haben, wurden sie ohne wesentliche Änderungen übernommen. Die korrekten Dämmschichtdicken für Rohrleitungen können Installateure und TGA-Fachplaner der Übersicht aus der DIN V 4108-4, Abb.2, oder der Hersteller-Literatur entnehmen.

Dipl.-Ing. Michaela Störkmann, Technical Manager Nordeuropa
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) [1] ist am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten. Da sich die bisherigen Regelungen für Rohrdämmungen bewährt haben, wurden sie ohne wesentliche Änderungen übernommen. Die korrekten Dämmschichtdicken für Rohrleitungen können Installateure und TGA-Fachplaner der Übersicht aus der DIN V 4108-4, Abb.2, oder der Hersteller-Literatur entnehmen. Bedeutende Neuerung der EnEV ist der Energieausweis für Bestandsgebäude, der ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht wird. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben dann das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Für den Gebäudebestand differenziert die EnEV dabei zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen.

Weiterlesen