zu Kühlturm

Kühlturm

UV-Desinfektion von Kühltürmen

Zuverlässige Kontrolle von Legionellen und Biofilm für sicheren und effizienten Betrieb

Zuverlässige Kontrolle von Legionellen und Biofilm für sicheren und effizienten Betrieb

Die wachsende Verbreitung von Kühltürmen zur Abfuhr von Prozesswärme hat zu einem vermehrten Aufkommen von Verdachtsfällen geführt, in denen sich Krankheitserreger mutmaßlich durch Kühltürme vermehren und verbreiten konnten. Aktuellere Beispiele aus einer Reihe von Verdachtsfällen hierfür sind die wahrscheinlich durch Kühltürme verursachten Ausbrüche von Legionellose in Ulm (2010) und in Warstein (2013), wobei allein beim Krankheitsausbruch in Ulm 5 Tote und 65 Verletzte gezählt wurden. Hier wurde ein Legionellenbefall in Kühltürmen auf einem Gebäude entdeckt und anschließend ein wirksames Desinfektionssystem basierend auf der UV/H2O2-Technologie durch die a.c.k. aqua concept GmbH realisiert. Um dieser Entwicklung eines Anstiegs von Fällen Rechnung zu tragen, gilt seit Januar 2015 in Deutschland die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 für die Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum fachgerechten Betrieb und gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate. Hierbei gilt die grundsätzliche Pflicht des Betreibers, den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Um industrielle Kühltürme effizient und sicher betreiben zu können, muss das verwendete Kreislaufwasser sachkundig konditioniert, desinfiziert und die Wasserqualität regelmäßig überprüft werden. Die Konditionierung/Desinfektion des Kreislaufwassers erfolgt derzeit überwiegend über die regelmäßige Dosierung von teilweise giftigen Chemikalien, die wiederum den Betrieb des Kühlturms negativ beeinflussen können (z. B. Korrosion durch Biozide).

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Vergleich des Energieverbrauchs zwischen IE3 und IE4 Antrieb

Geschlossener Kühlturm mit 2 Zellen, Energieeinsparpotenzial – Ergebnis und Beurteilung

Geschlossener Kühlturm mit 2 Zellen

In der Energieeinspar-Verordnung Nr. 640/2009, zuletzt geändert durch Verordnung 4/2014 vom 6. Januar 2014 regelt die Europäische Kommission die Mindestenergieanforderungen an eintourige Dreiphasen-50-Hz oder-50/60-Hz-Käfigläufer-Induktionsmotoren bestimmter Leistungsklassen. Demnach müssen seit dem 1. Januar 2015 Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW mindestens das Effizienzniveau IE3 oder in Kombination mit einer Drehzahlregelung (Frequenzumrichter) das Effizienzniveau IE2 erreichen.

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Industrielle Kühl- und Kältetechnik – investieren um zu sparen

Durch Investition in industrielle Kältetechnik und genaue Gefahrenanalyse – sparen und Risiken minimieren

Dipl.-Ing. Willibald Schodorf, Dipl.-Ing. Karlheinz Geiger,
Die „Smart-Technologie“ zieht bei intelligenten Wäschetrocknern bzw. Wasch- und Spülmaschinen im Haushalt schnell ein, da Umweltbewusstsein und Energieeinsparung hoch sensible Themen sind. Hier wird intensiv ? investiert, um zu sparen?. In der Kältetechnik wird das Potential an Einsparmöglichkeiten erst langsam, aber sicher erkannt. Dies darf nicht nur für neu installierte Kältetechnik gelten, sondern muss vor allem für die in Betrieb befindlichen älteren Anlagen konsequent realisiert und umgesetzt werden. Kältetechnik ist für den Spitzenlastfall ausgelegt
Die entscheidende Größe einer Kälteanlage ist die benötigte Kälteleistung – also die Wärmemenge, die als Kühllast einer Klimaanlage bzw. als Kältebedarf in Produktionsstätten im jeweiligen Augenblick abgeführt werden muss. Diese Wärmemenge wird in der Kältetechnik zumeist über mehrere Verfahrensschritte abtransportiert ( Kühlstellen – Kältemaschinen – Kühlturm ).

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Gefahr aus dem Kühlturm

Ozoneinsatz als Alternative zur Kühlwasser-Behandlung mit Bioziden

Ozoneinsatz als Alternative zur  Kühlwasser-Behandlung mit Bioziden: Aufgrund der bisherigen Untersuchungen und Erfahrungen wird empfohlen, neue Verordnungen für alle Kühl- oder Befeuchtungssysteme zu erlassen, die Aerosole emittieren. Darüber hinaus sollen Kontrollen verschärft und Vorgaben für Reinigung und Desinfektion zur Pflicht gemacht werden

Willibald Schodorf, Winfried Hackl und Dr. Matthias Hoffmann
Nach dem Ausbruch der Legionärskrankheit im Januar 2004 mit sieben Toten und 59 Infizierten im Umfeld der Firma Noroxo (einer Tochter des US-Ölkonzerns ExxonMobil) in Harnes, Nordfrankreich, ermitteln die Justizbehörden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Als Emittent betrachten die Behörden einen Industriekühlturm. Das Pariser Umweltministerium wirft der Firmenleitung einen schweren Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen vor. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen und Erfahrungen wird empfohlen, neue Verordnungen für alle Kühl- oder Befeuchtungssysteme zu erlassen, die Aerosole emittieren. Darüber hinaus sollen Kontrollen verschärft und Vorgaben für Reinigung und Desinfektion zur Pflicht gemacht werden

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