zu Feinstaubemission

Feinstaubemission

Neue ISO 16890 verlangt Umdenken bei Luftfiltereinsatz

VDI und SWKI empfehlen effizientere Feinstaub-Absorption im PM1-Bereich

VDI und SWKI empfehlen effizientere Feinstaub-Absorption im PM1-Bereich

Die ISO 16890 ersetzt seit Januar 2017 die bisher gültige Europanorm zur Klassifizierung von Luftfiltern. Nach einer Übergangszeit steht die Ablösung der EN 779:2012 an. In Zukunft werden die Ergebnisse aus dem Labor vielmehr dem Verhalten von Luftfiltern in realen RLT-Anlagen gerecht. In Anlehnung an Veröffentlichungen von WHO und Umweltbehörden ersetzen die Feinstaubfraktionen ISO ePM1, ISO ePM2,5, ISO ePM10 sowie Grobstaub mit ISO coarse die bisherigen Filterklassen G1 bis F9. Außerdem informiert ein Produktlabel über die prozentuale Abscheideleistung des Filters für seine höchste Feinstaubgruppe.

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Verschärfte Grenzwerte für Feinstaubemissionen

Messverfahren nach der 1. BImSchV

Messverfahren nach der 1. BImSchV

Dr. Stephan Ester, Christian Beyerstedt
Unbestritten ist, dass Feinstaubemissionen auch aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Daher war es das oberste Ziel des Novellierungsverfahrens zur 1. Bundesimmissions¬schutzverordnung, Emissionen aus Feststofffeuerungen einzugrenzen und zu minimieren.
Mit der Novelle der 1.BImSchV1, die am 22. März 2010 in Kraft trat, wurde nicht nur der Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, sondern die Grenzwerte für Feinstaubemissionen wurden explizit verschärft.
So legt der Gesetzgeber die Grenzwerte bis zu 20 mg/m3 in der Stufe 2 in den kommenden Jahren für Feststofffeuerstätten fest. Im Vergleich dazu dürfen ?alte?, bestehende Feuerstätten bis zum Ende der Übergangzeit noch bis zu 150 mg/m3 aufweisen. Tabelle.1 listet diejenigen Brennstoffe auf, die gemäß 1.BImSchV in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen, sowie die daraus resultierenden Grenzwerte in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Feuerung.

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