Verschärfte Grenzwerte für Feinstaubemissionen

Messverfahren nach der 1. BImSchV

Messverfahren nach der 1. BImSchV

Dr. Stephan Ester, Christian Beyerstedt
Unbestritten ist, dass Feinstaubemissionen auch aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Daher war es das oberste Ziel des Novellierungsverfahrens zur 1. Bundesimmissions¬schutzverordnung, Emissionen aus Feststofffeuerungen einzugrenzen und zu minimieren.
Mit der Novelle der 1.BImSchV1, die am 22. März 2010 in Kraft trat, wurde nicht nur der Betreiber stärker in die Verantwortung genommen, sondern die Grenzwerte für Feinstaubemissionen wurden explizit verschärft.
So legt der Gesetzgeber die Grenzwerte bis zu 20 mg/m3 in der Stufe 2 in den kommenden Jahren für Feststofffeuerstätten fest. Im Vergleich dazu dürfen ?alte?, bestehende Feuerstätten bis zum Ende der Übergangzeit noch bis zu 150 mg/m3 aufweisen. Tabelle.1 listet diejenigen Brennstoffe auf, die gemäß 1.BImSchV in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen, sowie die daraus resultierenden Grenzwerte in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Feuerung.


Die neuen verschärften Grenzwerte stellten eine Herausforderung an die Messtechnik dar, denn das bisherige gravimetri¬sche Messverfahren war nur bis zu einem Grenzwert von 150mg/m3 ausgelegt. Die dritte Spalte der Tabelle 1 zeigt auch, dass nicht nur die Emissionsgrenzwerte sondern auch die Nennwärmeleistung der zu überwachenden Feststofffeuerungen drastisch abgesenkt wurde. Waren früher handbeschickte Kessel bzw. mechanisch beschickte Kessel ab einer Nennwärmeleistung von 15 kW und mehr messpflichtig, so müssen nun schon Kessel ab 4 kW regelmäßig überwacht werden. Daher be-stand die dringende Notwendigkeit, ein neues Messverfahren zu entwickeln, das bei der Überwachung der stark abgesenkten Grenzwerte empfindlicher und genauer arbeitet. Aufgrund der steigenden Zahl von Überwachungen muss das Verfahren wirtschaftlicher sein. Im Vorfeld entstand die Richtlinie VDI 4206 Blatt 22, die die messtechnischen Mindestanforderungen für die neuen Staubmessgeräte regeln sollte.

Entwicklung
Die Firma Wöhler verfügt seit den 1970er Jahren über besondere Kompetenz im Bereich der Feinstaubmessung. So lag es nahe, das Know-How zu nutzen und weiter auszubauen, um mit einem neuen Messverfahren die Anforderungen der neuen 1.BImSchV zu erfüllen. Seit 2009 entwickelte Wöhler in Kooperation mit dem Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK-Universität Stuttgart) (3) ein neues Staubmessverfahren. Bei diesem Verfahren wird das Messergebnis unmittelbar nach der Messung direkt vor Ort ausgewertet und angezeigt. Somit entfällt die klassische Auswertung der Filterhülsen in einem deutschen Zentrallabor. Beim bisherigen Verfahren bedeutete diese Auswertung immer einen Zeitverlust, sodass es im Beanstandungsfall oft schwierig war, Nachmessungen zeitnah durchführen zu können. Das Online-Messverfahren verbessert diese Situation, sodass der Kunde sofort über den Zustand seiner Feuerungsanlage informiert werden kann. Der Aufwand verringert sich erheblich, denn die Feststoffmessung ist wesentlicher einfacher und damit auch wirtschaftlicher durchzuführen. […]

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