Verhinderung der Ausbreitung von Bränden durch Brandschutzelemente
Jens Göke, Dipl.-Ing. Dieter Brein
Besteht die Wärmedämmung aus einem brennbaren Material, bestimmt die Dämmung im Brandfall durch diese Eigenschaft die Brandweiterleitung unterhalb der Dachhaut wesentlich mit.
In Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Brandschutztechnik am Karlsruher Institut für Technologie sind umfangreiche Versuche über das Brandverhalten von Dachabläufen in großformatigen Stahltrapezdächern durchgeführt und analysiert worden. Ergebnisse zeigen, dass selbst kleine Dachdurchdringungen stark an der Ausbreitung von Bränden beteiligt sind, wenn das Feuer auf brennbare Dämmstoffe und Dachabdichtungen übergreift. Vorkehrungen für den vorbeugenden Brandschutz sind deshalb erforderlich.
Für den Bau von Stahltrapezdächern gelten jedoch andere Normen und Richtlinien als für Dächer mit Massivdecken. Entsprechend dürfen Brandschutzabschottungen, die nach DIN 4102 für Betondecken zugelassen sind, nicht für Trapezblechdächer verwendet werden. Für diesen Anwendungsbereich ist ein Nachweis über eine Brandprüfung nach DIN 18234 erforderlich. An der Forschungsstelle für Brandschutztechnik wurden nach dieser Norm Brandabschottungen für Flachdachabläufe untersucht. Durch diese bestandene Prüfung ist für die Brandschutzelemente der Eignungsnachweis entsprechend DIN 18234 gegeben.
Abläufe für Flachdachentwässerungen nehmen als kleine Bauteildurchdringungen großen Einfluss auf den Verlauf von Bränden im Bereich der Dachkonstruktion. Die heute für Industriehallen typische Dachkonstruktion besteht aus Stahltrapezblech, das durch eine Dämmung gegen Wärmeverluste und von einer Dachabdichtung gegen eindringendes Niederschlagswasser geschützt wird.
Besteht die Wärmedämmung aus einem brennbaren Material, bestimmt die Dämmung im Brandfall durch diese Eigenschaft die Brandweiterleitung unterhalb der Dachhaut wesentlich mit. Bei großflächigen Dächern wird aufgrund von Brandfällen, bei denen die Flachdachkonstruktionen wesentlich zur Ausbreitung der Brände beigetragen haben, von besonderen Risiken ausgegangen.
Diese Risiken werden unter anderem bei Dächern gesehen, die unter den Geltungsbereich der Industriebau-Richtlinie (IndBauRL) fallen [1]. Die Brandweiterleitung über Dachdurchdringungen kann katastrophale Ausmaße annehmen, wie ein Beispiel verdeutlicht: In einer Lagerhalle stapeln sich bis unter das Hallendach Kartonverpackungen und in Verpackungsfolien eingeschweißte Produkte. Durch ein beschädigtes Elektrokabel fangen gebündelte Kartonagen Feuer. Über einen der Flachdachabläufe für die Dachentwässerung dringt das Feuer in die Dachkonstruktion und entzündet dort die brennbare Wärmedämmung und die Dachabdichtung.
Die Feuerwehr kann nur noch versuchen, ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Gebäude zu verhindern, während das gesamte Lager bereits den Flammen zum Opfer gefallen ist.
Dieses mögliche Szenario eines folgenschweren Brandfalls zeigt, dass […]