CE 0085

Europäisches Prüfzeichen des DVGW

CE 0085 ein Europäisches Prüfzeichen des DVGW: Die CE-Kennzeichnung basiert auf nationalen Rechtsvorschriften, mit  denen entsprechende  EG-Binnenmarktrichtlinien in nationales  Recht umgesetzt werden. Diese  Richtlinien fördern so den nachhaltigen  Abbau technischer Handelsbarrieren.

Dipl.-Phys./Wirtsch.-Phys. Klaus Büschel
Die CE-Kennzeichnung basiert auf nationalen Rechtsvorschriften, mit denen entsprechende EG-Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinien fördern so den nachhaltigen Abbau technischer Handelsbarrieren. Gasgeräterichtlinie (90/396/EWG), Druckgeräterichtline (97/23/EG) und Bauproduktenrichtlinie (89/106/EGW) sind hier besonders zu erwähnen. Die CE-Kennzeichnung ist im Gegensatz zu den freiwilligen, auf Maßstäben optimaler Gebrauchstauglichkeit basierenden DVGW-Prüfzeichen eine gesetzlich vorgeschriebene, auf minimalen Schutzzielen beruhende Konformitätskennzeichnung. Sie ist also nicht freiwillig, steht nicht für Qualität und erfasst nicht notwendigerweise alle technischen Aspekte eines Produkts

Die CE-Kennzeichnung ist (mit gewissen Ausnahmen, s. u. PIN) immer dann auf einem Produkt anzubringen, wenn das Produkt mit seinem Verwendungszweck in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer EG-Richtlinien fällt. Ein solches Produkt darf erst dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn seine Konformität mit allen einschlägigen EG-Richtlinien gemäß den darin festgelegten Verfahren nachgewiesen worden ist.

CE 0085 – „Europäisches Prüfzeichen” des DVGW Die EG-Richtlinien kennen unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren (Module). Der Aufwand für diese korreliert innerhalb gewisser Pauschalierungen mit dem Gefährdungspotential eines Produkts und reicht von der reinen Herstellereigenverantwortung (Modul A „Interne Fertigungskontrolle”) bis zur umfassenden Einbindung unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen, den „benannten Stellen” (z.B. für Modul B „Baumusterprüfung” und Modul D „Qualitätssicherung Produktion”). Immer dann, wenn eine benannte Stelle zur Produktionsüberwachung hinzugezogen wird (für Kontrollen nach Modul A1/C1, Audits nach Modul D/D1/E/E1/H/H1 oder Einzelprüfungen nach Modul F/G), ist neben der CE Kennzeichnung die Kennnummer dieser benannten Stelle anzugeben (Ausnahmen: s.u. PIN). Bei mehreren EGRichtlinien kann dies zu mehreren Kennnummern führen. Der DVGW ist eine von der Bundesregierung nach der Druckgeräte-, Gasgeräte- und Wirkungsgradrichtlinie benannte Stelle. Die Europäische Kommission hat dem DVGW die Kennnummer „0085” erteilt. Diese Kennnummer gilt für alle drei genannten Richtlinien und würde sich im Falle zukünftiger weiterer Benennungen (etwa nach der Bauproduktenrichtlinie) auch auf diese erstrecken. Die Kombination „CE 0085” entspricht damit im Ergebnis einem „europäischen Prüfzeichen” des DVGW.

PIN – freiwillige Produktkennzeichnung

Die EG-Prüfbescheinigungen der DVGW- Zertifizierungsstelle enthalten eine Produkt-Identnummer (PIN), die der Hersteller bei der Produktkennzeichnung analog zu den bisherigen DVGW- Prüfzeichen mit Registriernummer verwenden kann. Sie besteht aus den Buchstaben CE, der Kennnummer 0085 des DVGW, einer in zwei Buchstaben codierten Jahreszahl und einer eindeutigen laufenden Nummer.

CE- 0085AB1234 Aufgrund des Erfolges der PIN bei der Gasgeräte- und Wirkungsgradrichtlinie verwendet sie der DVGW auch im Zusammenhang mit der Druckgeräterichtlinie. So wird neben den regulären EG-Prüfbescheinigungen für Modul B/B1, bei Modul A1 der Druckgeräterichtlinie („Interne Fertigungskontrolle mit Überwachung der Abnahme”) eine Registrierbescheinigung ebenfalls mit PIN erteilt. Die PIN ist nicht mit der CE-Kennzeichnung zu verwechseln und kann diese auch nicht ersetzen. Historisch hat sie folgenden Hintergrund:

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