zu Brennwert

Brennwert

Effizienzmessung bei Brennwert- Heizungsanlagen

Neues Verfahren zum Vergleich von Ist-und Sollwerten

Effizienzmessung bei Brennwert- Heizungsanlagen: Neues Verfahren zum Vergleich von Ist-und Sollwerten

Prof. Dr.-Ing. Alexander Floß, Fachhochschule Biberach
Brennwertkessel beinhalten Normnutzungsgrade von bis zu 109 Prozent und beweisen damit eine hohe energetische Effizienz sowie ein enormes Einsparpotential gegenüber Niedertemperatur- oder gar Standardkesseln. Um das Einsparpotential von Brennwertkesseln gegenüber Niedertemperatur- oder Standardkesseln voll zu erschließen, muss die gesamte Heizungsanlage, d.h. auch Hydraulik und Regelung, auf die Brennwerttechnologie abgestimmt werden. Diese Abstimmung findet in der Praxis bisher viel zu wenig Beachtung. Eine generelle Überprüfung aller maßgeblichen Details im Rahmen der Bauabnahme erscheint praxisfremd. Auch betriebsbedingte Veränderungen an der Anlage, wie beispielsweise das Verkalken von Wärmetauschern führen dazu, dass Brennwertanlagen in der Praxis meist weit abseits ihres geplanten Optimums mit einem deutlich erhöhten Energieverbrauch arbeiten. Das Kondi-Check-Verfahren stellt eine neue Methode zur Messung der Heizungsanlagen-Effizienz dar.

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Brennwerttechnik / Abgassysteme für Mehrfachbelegung

Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit innovativem Abgassystem

Brennwerttechnik / Abgassysteme für  Mehrfachbelegung: Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit innovativem Abgassystem. Mit der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) legt der Gesetzgeber außerdem einen Grenzwert für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes fest. Durch diese Verordnungen sind auch Wohnungsbaugesellschaften angehalten, ihre Heizungsanlagen vom Fachmann prüfen zu lassen, um zu entscheiden, ob und wann eine Sanierung der Anlage angeraten oder unumgänglich ist.

Die Bundesregierung hat sich beim Weltklimagipfel in Kyoto dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent zu reduzieren. Dieser Verpflichtung kommt sie unter anderem durch die verschärften Abgasverlust-Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) nach. Danach müssen alte, umweltbelastende Heizungen bis spätestens 2004 nachgebessert oder erneuert werden. Mit der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) legt der Gesetzgeber außerdem einen Grenzwert für den Primärenergiebedarf eines Gebäudes fest. Durch diese Verordnungen sind auch Wohnungsbaugesellschaften angehalten, ihre Heizungsanlagen vom Fachmann prüfen zu lassen, um zu entscheiden, ob und wann eine Sanierung der Anlage angeraten oder unumgänglich ist.

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