Schallschutz-Ablaufsysteme für bodengleiche Duschen nach DIN 4109 und VDI 4100

Geräuscharmer Duschkomfort erfüllt erhöhte Schallschutzanforderungen

Neben der zuverlässigen Entwässerung und Abdichtung ist mit den im System geprüften Schallschutzabläufen auch die Sicherheit bei erhöhten Schallschutzanforderungen gegeben. Planer und Ausführende, die diese geprüften Ablaufsysteme nach den Vorgaben der Systemprüfung einsetzen, können damit die Risiken auf ein Minimum reduzieren.

Jens Göke, Wolfgang Heinl, freier Fachjournalist
In privaten Wohnbädern und in Hotels liegt das Duschen im XXL-Format im Trend. Komfortable und barrierefreie Duschplätze ohne Einstiegsschwelle entwickeln sich zunehmend zum Standard. Mit den verfügbaren Systemen zur Entwässerung bodengleicher Duschen lässt sich nahezu jede Einbausituation sicher bewerkstelligen. Es wurde eine neue Generation von Abläufen entwickelt, die für zusätzliche Sicherheit in Sachen Schallschutz sorgen. In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart hat der Hersteller das Geräuschverhalten dieser Schallschutzabläufe im Rahmen einer Systemprüfung untersucht.

Der optischen Gestaltung bodengleicher Duschen sind durch Ablaufsysteme die Linienentwässerung (Duschrinnen) und Punktentwässerung ( Bodenabläufe für den Verbund mit dem Estrichaufbau) oder vorgefertigte Duschelemente kaum Grenzen gesetzt. Begrenzt wird allerdings die Geräuschentwicklung, die im Gebäude von Wasserinstallationen und Entwässerungsanlagen ausgehen darf. Hierzu geben die geltenden Normen und Richtlinien die zulässigen Grenzwerte für die Schallentwicklung an. Diese Grenzwerte sind in der DIN 4109 sowie in der VDI 4100 festgelegt. Die DIN 4109 begrenzt die zulässigen Funktionsgeräusche auf maximal 30 bis 25 dB; die VDI 4100 benennt Schallschutzstufen von SST I (30 dB) bis SST III (20 dB). Darüber hinaus beschreibt die DIN 4109 auch Angaben zur Trittschallminderung zur schalltechnischen Bewertung von Deckensystemen. Hier ist als Mindestanforderung ein maximaler Schalldruckpegel von 53 dB zulässig, für den erhöhten Schallschutz gelten 46 dB.

Wellness- und Regenbrausen: Mehr Wasser, mehr Geräusche
Ablaufsysteme für die Entwässerung bodengleicher Duschen sind unmittelbar in die Bodenaufbaukonstruktion eingebunden, so dass die durch auftreffendes und abfließendes Wasser verursachten Geräusche als Körperschall übertragen werden können. Zusätzlich verstärkt wird dieses Risiko beispielsweise durch Brausearmaturen mit hohen Wasserdurchflussleistungen. Bodengleiche Duschsysteme für die Einbindung in schwimmende Estrichkonstruktionen sind dabei gegenüber Duschwannen in Bezug auf den Schallschutz von Vorteil. Die Bauart des verwendeten Ablaufsystems – ob Linienentwässerung (Duschrinnen), Punktentwässerung (Bodenabläufe, z.B. Cera-Niveau, KerdiPlan) oder Duschelement – hat dabei auf die Höhe des Schallpegels einen vergleichsweise geringen Einfluss. Als Trugschluss erweist sich außerdem, dass sich Duschelementen für bodengleiche Duschen zwangsläufig eine schalldämmende Wirkung zuschreiben ließe.

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