Messen und Abrechnen mit KWK-Anlagen

Aktuelle Regelungen für Blockheizkraftwerke (BHKW)

Aktuelle Regelungen für Blockheizkraftwerke (BHKW)

Ronny Woschick
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), auch Blockheizkraftwerke (BHKWs) genannt, versorgen immer mehr Wohngebäude mit Energie und sind Hoffnungsträger, wenn es um die Energiewende und den Klimaschutz geht. Das zeigt ein Blick auf die aktuellen energiepolitischen Ziele. Bis zum Jahr 2020 will die Bundesregierung den KWK-Anteil an der Stromerzeugung von derzeit etwa 16 auf 25 % erhöhen.
Im Dezember 2011 hat sie den Entwurf für ein neues KWK-Gesetz vorgelegt. Minol informiert über die neuesten Beschlüsse und erklärt, wie sich die Betriebskosten von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen exakt ermitteln und absolut rechtssicher verteilen lassen.


Geplant sind unter anderem höhere Fördersätze für große KWK-Anlagen mit mehr als 20 MWel, eine drastische Vereinfachung der Förderbedingungen für kleine Anlagen (Mikro-KWK) sowie die Förderung von Wärme- und Kältespei­chern. Unabhängig von dieser Novelle des KWK-Gesetzes hat das Bundesum­weltministerium im Januar 2012 ein För­derprogramm für KWK-Anlagen mit bis zu 20 kWel herausgegeben.

Wer eine solche Anlage in einem Bestandsge­bäude neu installiert, hat die Chance auf einen einmaligen Investitionszuschuss. Der Zuschuss ist nach der elektrischen Leistung gestaffelt und kann ab 1. April 2012 beantragt werden. Einen aktu­ellen Überblick der Förderprogramme bietet die Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.bafa.de, unter Energie > Kraft-Wärme-Kopplung. Die Investitions- und Wartungskosten für ein BHKW sind im Vergleich zu einem Standardheizkessel deutlich höher, spie­len also bei der Wirtschaftlichkeitsbetrach­tung eine entscheidende Rolle.

Diesen Ausgaben stehen neben den eingangs er­wähnten Förderungen folgende finanzielle Vorteile gegenüber: die Vergütung für ein­gespeisten Strom nach dem KWK-Gesetz oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (für Anlagen mit Biogas und Biomasse), die Er­stattung der Energiesteuer nach dem En­ergieStG und aus volkswirtschaftlicher Sicht der im Vergleich zur getrennten Strom-Wärme-Erzeugung geringere Primärenergieverbrauch. Für einen wirtschaftlichen
Betrieb ist entscheidend, dass die KWK-Anlage eine möglichst hohe jährliche Betriebsstundenzahl erreicht und dass der erzeugte Strom möglichst vor Ort, zur Versorgung der Mieter, genutzt wird.

Herausforderung Energiekostenabrechnung
Auch die Wohnungswirtschaft setzt zunehmend auf KWK-Anlagen, vor allem in Form besonders energieeffizienter Blockheizkraftwerke (BHKW). Damit stellt sich für Vermieter und Verwalter die Frage, wie die Kosten für den Betrieb der Anlage erfasst und unter den Bewohnern aufgeteilt werden sollen. Auch wenn nicht jedes BHKW der Heizkostenverordnung unterliegt, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung immer empfehlenswert, weil sie Wohnungsnutzer zu einem bewussten Umgang mit energetischen Ressourcen motiviert. Experten sehen im Verbraucherverhalten ein Einsparpotenzial von mehr als 15 %. […]

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