Ausführungssicherheit für bodengleiche Duschen mit AIV durch DIN 18534

Regelwerk spiegelt endlich Baustellenpraxis wider

Regelwerk spiegelt endlich Baustellenpraxis wider

Manchmal ist die technische Entwicklung der entsprechenden Normengebung deutlich voraus. Bestes Beispiel dafür ist die Entwässerung und Abdichtung im Verbund bodengleicher Duschen. Mit der seit Juli 2017 gültigen Abdichtungsnorm DIN 18534 ist in diesem Fall die Diskrepanz nun aber aufgehoben. Die ursprüngliche DIN 18195 wurde in die Normreihen 18531 – 18535 unterteilt. Somit bildet die DIN 18195 nur noch den Rahmen für die verschiedenen Bereiche der Gebäudeabdichtung. Die neue DIN 18534 behandelt die gesamte Innenraumabdichtung. Damit sorgt sie für mehr Ausführungssicherheit bis hin zur sauberen Trennung der Gewerke.


Wenn von „altersgerechten Bädern“ gesprochen wird, ist das häufig schlichtweg die Umschreibung einer inzwischen dominierenden Ausstattung: der bodengleichen Dusche. Schwellenfrei durchgefliest und mit einer leistungsstarken Duschrinne ausgestattet, überzeugt dieses Komfortmerkmal alle Altersgruppen. Selbst in kleinen Bädern eröffnen solche Duschen attraktiven Gestaltungsspielraum. Handwerklich und technisch führte die wachsende Beliebtheit dieser Bauart zu einigen Neuerungen. Die Dichtungsebene ist zum Beispiel unterhalb des Bodenbelages und Klebers bereits bei der Installation herzustellen.
Als anerkannter Stand der Technik etablierte sich dafür die Abdichtung im Verbund (AIV). Im Zuge der neuen Norm wird die sichere Anbindung der AIV übrigens auch bei der Installation konventioneller Duschtassen gefordert. Diese und weitere normative Festlegungen sind in der seit Juli 2017 gültigen DIN 18534  „Abdichtung von Innenräumen“ zu finden. Damit werden die bislang hierfür maßgeblichen Merkblätter und Leitfäden des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) de facto Teil der neuen Norm. Hinzu kommen Vorgaben für den Schall- und Brandschutz. In der Summe wird das auf der Baustelle zu deutlich mehr Ausführungsklarheit und Ausführungssicherheit führen. Im Folgenden ein kurzer Überblick der wichtigsten Änderungen und deren Umsetzung.

Flanschbreiten und ­Verbindungsarten festgelegt

Zur dauerhaft dichten Einarbeitung der Entwässerung in den Untergrund regelt die DIN 18534-3 die konstruktive Verbindung vom Flansch am Ablaufkörper mit der Dichtmanschette, die in den Verbund eingearbeitet wird. Drei verschiedene Arten sind dafür zulässig:

  • Bauseitige Klebeverbindung einer Dichtmanschette
  • Bauseitige Klemmverbindung einer Dichtmanschette
  • Werksseitige Verbindung einer ­Dichtmanschette

In punkto praxisgerechter Handhabung auf der Baustelle weisen diese zugelassenen Verbindungsarten allerdings Unterschiede auf. Für die bauseitige Klebeverbindung einer Dichtmanschette ist zum Beispiel bei Flanschbreiten – 30 mm bis < 50 mm der Nachweis gefordert, dass die Verbindung von Klebeflansch zu Dichtband oder Dichtmanschette unter Verwendung systemkonformer Dichtkleber gemäß den Herstellerangaben erfolgt ist. Die von Praktikern speziell aus Gründen der Gewährleistung immer wieder geforderte Trennung der Gewerke würde hier also zumindest teilweise wieder aufgehoben.
Zudem bleibt fraglich, inwieweit ein derartiger Nachweis letztlich tatsächlich geführt werden kann. Andere Hersteller bieten deshalb die werksseitige Verbindung der Dichtmanschette mit dem Flansch des Ablaufkörpers an. Aber solche Lösungen sind auf der Baustelle eher unhandlich