Was können Fassaden leisten?

Integration von TGA-Komponenten in der Fassade

Integration von TGA-Komponenten in der  Fassade: Mit Beginn des Jahres 2006 wird für  alle EU Mitgliedsländer eine neue  Energieeinsparungsverordnung  verbindlich. Lediglich das  Anforderungsniveau kann von den  einzelnen Mitgliedsländern individuell  festgelegt werden; in Deutschland  übernimmt dies die Energie- Einsparverordnung (EnEV).

Prof. Dr. -Ing. Martin Becker, Studiengang Gebäudetechnik Dipl.-Ing. Werner Jager, Geschäftsführer
Mit Beginn des Jahres 2006 wird für alle EU Mitgliedsländer eine neue Energieeinsparungsverordnung verbindlich. Lediglich das Anforderungsniveau kann von den einzelnen Mitgliedsländern individuell festgelegt werden; in Deutschland übernimmt dies die Energie- Einsparverordnung (EnEV). Im Mittelpunkt steht dabei die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes, das heißt die kombinierte Bewertung von Heizen, Kühlen, Belüften und Beleuchten. Durch die notwendige Reduktion des Energieverbrauchs zum Betrieb des Gebäudes sind Weiterentwicklungen im Bereich der Fassadentechnik notwendig. Es ist ein gesamtheitlicher Entwicklungs- Ansatz erforderlich, der eine energetische sowie ökonomische Verbesserung zum Ziel hat.

Gesetzesvorgaben

Ende 2002 wurde durch das Europäische Parlament die Directive 2002/ 91 ´on the energy performance of buildings´ erlassen. Diese Directive fordert die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf, bis zum 4. Januar 2006 alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Direktive zu unternehmen. Die Directive 2002/ 91 enthält im Anhang eine Zusammenfassung jener Themen, die bei der Nationalen Umsetzung Berücksichtigung finden müssen. Hierin sind u.a. Wärmeschutz, Beheizung, Kühlung, mechanische und natürliche Belüftung, natürliche und künstliche Beleuchtung des Gebäudes sowie der Ansatz regenerativer Energiegewinnung enthalten. Die

Directive 2002/ 91 fordert:

  • die Einführung eines Energiepasses, welcher den Energieverbrauch des bestehenden Gebäudes widerspiegelt, Abb.12.
  • dass der Energiepass sowohl die Primärenergie, sprich die verwendeten Energieträger, als auch die CO2- Emission enthält.
  • ein Energiezertifikat, welches den realen Energieverbrauch in Klassen einteilt. Vergleichbar dem, das heute bereits für Energie verbrauchende Güter wie Kühlschränke verwendet wird.
  • Bei öffentlich zugänglichen Bereichen mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m² ist das Energiezertifikat für die Öffentlichkeit sichtbar aufzustellen. Hier sollen auch die empfohlene und momentane Innentemperatur oder andere relevante Klimafaktoren angezeigt werden.
  • Das Energiezertifikat soll neben dem berechneten auch den realen Energieverbrauch enthalten. Die letzten zwei Punkte zielen darauf ab, das Nutzerverhalten aufzuzeigen und zu beeinflussen und die ggf. auftretenden Unterschiede zwischen ursprünglicher energetischer Gebäudeauslegung und momentanem -betrieb darzustellen. Insbesondere für Planer stellt dies eine Qualitätserhöhung der Planungsparameter dar, um mögliche Abweichungen zu minimieren.

In Europa gab es bis dato jedoch noch keine zusammenfassenden Normen, die diese energetisch gesamtheitliche Betrachtungsweise ermöglichen. In Deutschland wurde aus diesem Grunde eine Fachgruppe mit der Erstellung einer Nationalen Norm beauftragt. Unter Leitung von Hans Erhorn, Fraunhofer Gesellschaft IBP, hat sie Anfang 2005 diese Norm vorgestellt.

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