Vandalensicherheit im öffentlichen Sanitärraum

Intelligente Technik schützt bei Gewaltausbrüchen

Vandalensicherheit im öffentlichen  Sanitärraum: Intelligente Technik schützt bei Gewaltausbrüchen

Frank Beushausen, Leiter PR Fachmedien
Der Zerstörungswut des Menschen sind auch in den Sanitärräumen kaum Grenzen gesetzt. Von unsachgemäßer Behandlung der Ausstattungsgegenstände über die bewusste Beschädigung der Keramiken und Spiegel bis hin zur Entwendung von Armaturen oder gar ganzen Waschtischen – Vandalen handeln aus unterschiedlichsten Motiven und sind dabei fast unberechenbar. Verbindliche Vorschriften darüber, welche Maßnahmen hier entgegenwirken sollen, gibt es nicht, sondern lediglich Empfehlungen. Planer und Architekten müssen sich daher bei Neubau oder Renovierung bzw. Reparatur eher auf Erfahrungswerte zum Beispiel seitens der Sanitärhersteller stützen. Die Industrie hilft mit einem breit gefächerten Angebot an technischen Vorkehrungen sowie mit Tipps zur Ausgestaltung der Räumlichkeiten.

Das Phänomen „Vandalismus im Toilettenraum” beschränkt sich nicht allein auf Schulen, Sportstätten und abgelegene WC-Räume an Bundesautobahnen. Genauso betroffen sind potenziell alle Anlagen im öffentlichen und gewerblichen Bereich, die verschiedenen Nutzern zugänglich sind. Was man in Sanitärräumen großer Industrieunternehmen hin und wieder sehen kann, ist häufig erschütternd. Offensichtlich lassen einzelne Mitarbeiter hier ihrem Frust freien Lauf. Schmierereien wären da noch harmlos, aber Schäden an den Einrichtungen erreichen schnell fünfstellige Reparatursummen. Wer solche Schadensbilder für die Zukunft weitgehend vermeiden will, kann Empfehlungen heranziehen, wie zum Beispiel aus der Arbeitsstättenverordnung, oder Richtlinien über die Einrichtungen barrierefreier Räume. Die Erfahrungen zeigen aber, dass es dabei oft beim Querverweis bleibt, konkrete Hinweise eher im Dunkeln verharren. Die Verantwortung über die Sicherheit im Sinne des Eigentumsschutzes obliegt in erster Linie dem Ermessen und Eigeninteresse des Gebäudebetreibers.

Unter dem Schutz der Anonymität

Verbindliche Vorschriften zum Schutz vor Vandalismus existieren nicht. Das heißt aber nicht, dass der Planer oder Betreiber einer Immobilie sich selbst überlassen ist. Der VDI hat Vorgaben erarbeitet und veröffentlicht, die viele Möglichkeiten aufzeigen. Die VDIRichtlinien 3818 („Öffentliche Toiletten und Waschräume”), 2089 („Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern und Hallenbädern”) und 6000 („Ausstattung von und mit Sanitärräumen”) raten an, zerstörungshemmende Lösungen in der Sanitärausstattung zu bevorzugen.

So heißt es in der Letztgenannten: „Die Nutzer der Sanitärräume sind im Allgemeinen anonym und können für Verschmutzungen oder Beschädigungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.” Konkret bedeutet dies zum Beispiel, dass Metallspiegel anstelle von Glasvarianten verwendet werden sollten, die Sanitärobjekte möglichst aus Edel- bzw. Chrom-Nickelstahl gefertigt sind und die Befestigung der Einrichtungen und des Ausstattungszubehörs diebstahlsicher zu gestalten ist. Was Betreiber fordern können oder sollten, um die Gebäudebewirtschaftung langfristig so wirtschaftlich wie möglich zu realisieren, lässt sich aus den Empfehlungen nur schwer ableiten. Schon der Verzicht auf Zugstangen-Ablaufgarnituren am Waschtisch ist ein einfacher, aber wirksamer Schritt. Ein Beckenventil ohne Staufunktion, also ein einfacher Ablauf durch das Sieb, reicht in vielen Fällen schon aus und entzieht dem möglichen Aggressor einen Punkt, an dem er angreifen kann.

Risiko minimieren

Die Optionen sind so vielfältig wie die Anwendungsfälle und Einsatzorte; sie hängen von kaum überschaubaren technischen Einzellösungen ab. Deshalb beraten Sanitär-Objektmanager die Architekten, Planer und Installateure bei Sanitärprojekten mit Publikumsverkehr grundsätzlich und dezidiert auch in Bezug auf Sicherheitsaspekte. Heinz Weger, Leiter des Grohe Objektmanagements, legt Wert darauf, dass seine Auftraggeber sich keinen Illusionen hingeben: „Wir sagen klipp und klar, dass es eine Vandalensicherheit gar nicht gibt. Wer mutwillig etwas zerstören will, wird dafür in der Regel auch einen Weg finden. Aber wir können das Risiko mit verschiedenen technischen Vorkehrungen deutlich minimieren.” Er unterscheidet grundsätzlich zwischen folgenden Vandalen hemmenden Möglichkeiten:

  • Reduzierung der Angriffsflächen, Sicherung der Ausstattungsgegenstände gegen Missbrauch und Diebstahl,
  • Auswahl besonders widerstandsfähiger Materialien,
  • psychologische Aspekte der Raumausstattung.

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