Umweltgefahr Schaumlöschanlage

Betreiber haftet im Schadenfall

Umweltgefahr Schaumlöschanlage: Betreiber haftet im Schadenfall

Dr. Dirk Neuber
Das Wasserhaushaltsgesetz bürdet Auftraggebern und Betreibern von Schaum-Löschanlagen eine hohe Verantwortung auf: Firmen, die Löschanlagen mit Schaumzumischung errichten oder auch nur die Wartung durchführen, müssen als Fachbetrieb entsprechend qualifiziert sein – sonst droht Betreibern, im Schadenfall mit in Regress genommen zu werden; darauf weist Deutschlands Brandschutz-Marktführer Minimax hin.

Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen werden mit einer Schaumzumischung ausgestattet, wenn sie zur Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden oder flüssig werdenden Stoffen wie Kunststoffen oder Gummi eingesetzt werden sollen. Die rote Sprinklerampulle platzt bei 68°C. Der zweite Prallteller dient dazu, das ausströmende Wasser besser aufzuschäumen.

Fachbetriebe sind gefragt

Der Schutz des Lebensmittels Nr. 1 genießt in Deutschland hohe Priorität. Dem trägt Paragraph 19i des Wasserhaushaltsgesetzes Rechnung.

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