Trinkwasserzirkulation auf engstem Raum

Normgerechte Inliner-Installation im Geschossbau

Normgerechte Inliner-Installation im Geschossbau

Bei der zentralen Warmwasserversorgung wird üblicherweise im Steigeschacht parallel zur Warmwasserleitung die Zirkulationsleitung verlegt. Eine wirtschaftliche Alternative dazu ist die Inlinertechnik von Viega. Durch die platzsparende Bauweise, die Pressverbindungstechnik und die von Viega zugelassene, einfache Abschottung bei Deckendurchführungen auf Nullabstand ist das System im Geschossbau besonders wirtschaftlich zu installieren.
Die Anforderungen, die an Warmwasser führende Trinkwasserinstalla­tio­nen gestellt werden, sind ausgesprochen vielschichtig. Aus Verbrauchersicht steht beispielsweise die Forderung nach möglichst direkt verfügbarem Warmwasser im Vordergrund. Für den Planer ist der Erhalt der Trinkwassergüte mindestens genauso wichtig, denn die Qualität des Trinkwassers an den Entnahmestellen der Installation ist nach wie vor im Fokus von Hygienikern, Technikern, Betreibern und Juristen. Duschverbot in Wohngebäuden, Austausch neuer Installationen und Regressforderungen sind nur ein Teil der Folgen, wenn es zu mikrobiologischen oder chemischen Verunreinigungen kommt. Auf der anderen Seite wird in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) davon ausgegangen, dass die Anforderungen der TrinkwV an den Entnahmestellen eingehalten werden, wenn Planer, Installateur und Betreiber nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik handeln.


Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch der Gebäudebestand immer wieder an hygienisch maßgebliche Aspekte der allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst werden muss. Ob es sich dabei um relevante Änderungen bei bestehenden Installationen oder Neuplanungen handelt, ergibt immer erst der Vergleich von Untersuchungsergebnissen mit den Grenzwerten der ­TrinkwV. Dann besteht jedoch kein Bestandsschutz mehr, da die TrinkwV hier genauso eine Installation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verlangt wie im Neubau.

Temperatur zur „Schnelldiagnose“

Als Indikatorbakterien für eine einwandfreie Wasserqualität im Kaltwasser (PWC) gelten neben den in der TrinkwV aufgeführten Bakterien auch Pseudomonas aeruginosa. Im Warmwasserbereich (PWH) sind es zusätzlich die Legio­nellen (Legionella pneumophila). Allen Mikroorganismen ist gemeinsam, dass sie geeignete Lebensbedingungen benötigen, um sich übermäßig zu vermehren. Lange Verweilzeiten des Trinkwassers in der Installation unterstützen die Vermehrung von Mikroorganismen, weil dann in der Regel kaltes Trinkwasser zu warm und erwärmtes Trinkwasser zu kalt wird. Dadurch kommen Bakterien in ihren bevorzugten Temperaturbereich und haben zudem ausreichend Zeit für eine Vermehrung.

Ob eine solche Belastung des Trinkwassers zu befürchten ist, darauf kann vor einer qualifizierten Probenahme als „Schnelldiagnose“ die Ermittlung der Temperaturen im PWH/PWC hinweisen. Sie zeigen, ob Komfortbereiche für die Vermehrung hygienisch relevanter Bakterien vorliegen oder nicht. Denn aus gutem Grund fordert beispielsweise die DIN 1988-200: Bei bestimmungsgemäßen Betrieb darf maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers kalt 25° C nicht übersteigen und die Temperatur des Trinkwassers warm muss mindestens 55° C erreichen.

Die Angabe von maximal 25° C für PWC findet sich im technischen Regelwerk DIN 1988-200, Abschnitt 8.3 sowie in der VDI/DWGW-Richtlinie 6023, 6.1. Der für zahlreiche pathogene Mikroorganismen besonders günstige Temperaturbereich von 25 bis 50° C ist zu vermeiden, um nicht deren Vermehrung zu begünstigen. Dazu gehört auch, die Angaben des DVGW-Arbeitsblatt W 551, Abschnitt 6, zu beachten: Am Austritt des Trinkwassererwärmers werden für Großanlagen mindestens 60° C, für Kleinanlagen (Speichervolumen < 400 l) mindestens 50° C gefordert. Sowohl in Großanlagen als auch in Kleinanlagen mit Rohrleitungsinhalten von mehr als drei Litern sind zwischen Entnahmestelle und Ausgang des Trinkwassererwärmers zudem zwingend Zirkulationssysteme einzubauen. Alternativ sind, in der Praxis eher unüblich, Temperaturhaltebänder zur Zirkulationsleitung möglich.

Nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird ergänzend gefordert, dass an keiner Stelle im Warmwassersystem die Wassertemperatur um mehr als 5 Kelvin (K) gegenüber der Speicheraustrittstemperatur unterschritten werden darf; gleichbedeutend mit 60° C oder höher für den Bereich Trinkwasser Warm (PWH/PWH-C), wobei die Temperatur bei Wiedereintritt des Wassers in den Trinkwassererwärmer im Bereich der Zirkulation 55° C nicht unterschreiten darf. […]