Trinkwasserhygiene in Verbindung mit regenerativen Energien

Neuartige Systeme zur sicheren hygienischen Trinkwassererwärmung

Trinkwasserhygiene in Verbindung mit  regenerativen Energien: Neuartige Systeme zur sicheren hygienischen Trinkwassererwärmung

Dipl.-Ing. Burkhard Maier, Leiter Produktmanagement
Mit dem immensen Aufschwung des Einsatzes der regenerativen Energien für die Gebäudebeheizung in den letzten Jahren steigt in gleichem Maße die Ungewissheit bezüglich der optimalen technischen Lösung für die Trinkwassererwärmung. Dabei gilt es, eine sowohl wirtschaftliche als auch hygienisch sichere Anlage einzusetzen. Im Sommer ist ohne die Gebäude- Beheizung nur ein intermittierender Betrieb der Heizanlage möglich, was in der Regel für alle Arten von regenerativen Energien ungünstig ist. Die Folge ist, dass die Trinkwassererwärmung häufig nur für den Bedarfsfall erfolgt und in der übrigen Zeit in hygienisch kritischen Temperaturen manövriert wird.

Welche Art der Trinkwassererwärmung ist die optimale Lösung, um eine 100 %-ige Trinkwassererhygiene-Sicherheit und eine optimale Wirtschaftlichkeit zu erreichen? Was sind die wesentlichen Aussagen des einschlägigen Regelwerkes?

ANFORDERUNGEN NACH DVGW ARBEITSBLATT W 551

(Ausgabe: 2004-04; Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums – Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen) Legionellen sind Bakterien, die in geringer Konzentration in jedem Wasser vorkommen und für den Menschen zunächst unschädlich sind. Erst in ungünstigen Lebensräumen können sich die Legionellen explosionsartig vermehren.

Die Unterscheidung zwischen Großund Kleinanlagen wird im Wesentlichen durch den Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem der Leitung zwischen Warmwasser-Austritt des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Zapfstelle definiert. Es sind alle Anlagen mit einem Trinkwassererwärmer größer 400 Liter oder/und einem Leitungsinhalt größer 3 Liter definiert als eine Großanlage und müssen konstant auf 60°C gehalten werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind per Definition Kleinanlagen, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers oder der Leitung.

In der alten Fassung des DVGW Arbeitsblattes waren die Einfamilienhäuser grundsätzlich ausgenommen. In der jetzt gültigen Ausgabe von April 2004 wird unabhängig von der Art des verwendeten Heizsystems eindeutig für den Einfamilienhausbereich Stellung bezogen:
Für Kleinanlagen wird die Einstellung der Reglertemperatur am Trinkwassererwärmer auf 60°C empfohlen. Betriebstemperaturen unter 50°C sollten aber in jedem Fall vermieden werden.

Allerdings sollte der Auftraggeber oder Betreiber im Rahmen der Inbetriebnahme und Einweisung über das eventuelle Gesundheitsrisiko (Legionellenwachstum) informiert werden. Die Formulierung „sollte“ ist nicht so einfach zu handhaben, wie sie vielleicht im ersten Moment erscheint. Sie besagt, dass nur dann von der Regel abgewichen werden darf, wenn durch eine andere geeignete Maßnahme sichergestellt ist, dass es nicht zu einem Aufkeimen von Legionellen kommen kann.

„LEGIONELLEN-FUNKTION“ BEI HEIZKESSELREGLERN

Als Prävention können Kleinanlagen, die unter den empfohlenen 60°C betrieben werden, in regelmäßigen Abständen auf höhere Temperaturen erwärmt werden, um eventuell aufkeimende Legionellenkolonien abzutöten. Moderne Heizkessel-Regelungen haben die Möglichkeit, mit der „Legionellen-Funktion” zum Beispiel einmal innerhalb von 24 Stunden auf 70°C aufgeheizt zu werden. Dies ist eine Funktion, die nicht mit der thermischen Desinfektion nach DVGW Arbeitsblatt W 551 verwechselt werden darf. Sie gilt ausdrücklich nur als Prävention und liegt im Ermessen des Betreibers. Wichtig ist, dass bei der Aufheizung die Zirkulationspumpe in Betrieb sein muss.

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