Wartung und Inspektion nach den 07/08 erschienenen DIN EN Normen 15239 und 15240
Prof. Dr.-Ing. Achim Trogisch, Hochschule für Technik u. Wirtschaft HTW, Dresden
In den letzten Jahren häufen sich Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich von Mängeln in und an RLT-Anlagen, die besonders vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist zutage treten. In den gutachterlichen Stellungnahmen bzw. Akten der Gerichte kristallisiert sich die Fragestellung heraus: Ist es ein Planungsfehler, ein konstruktiver Fehler oder ist der Mangel auf fehlende oder unzureichende Wartung zurückzuführen. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, was ist „Wartung“ und wer ist dafür verantwortlich. Nach Recherche von [Anm. 8] ist der Begriff „Wartung“ nicht einheitlich definiert und abgegrenzt. Oft wird er vermischt mit den Begriffen „Inspektion“, „Instandhaltung“ oder „Pflege“ von Anlagen oder Geräten.
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Letztes Update: 2019.02.21