Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen und Wärme- und schallschutztechnische Anforderungen berücksichtigen
Dr. Bernd Hanel
Um die Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen zu gewährleisten, werden häufig wärme- und schallschutztechnische Vorschriften ignoriert. Wer jedoch zu Kompromissen bereit ist, läuft Gefahr, kein mangelfreies Werk zu erstellen. Brandabschnitte in Gebäuden unterliegen nach der Musterbauordnung MBO bzw. den Landesbauordnungen LBO besonderen Bedingungen, und Öffnungen – z.B. in Brandwänden – sind nur mit brandschutztechnischen Auflagen zulässig ( § 30 MBO ). Häufig müssen aber gerade durch brandschutztechnisch getrennte Gebäudeabschnitte zahlreiche Rohrleitungen für Trinkwasser, Abwasser, Heizungsanlagen, Gasversorgung, Laborbetrieb, Druckluft sowie für elektrische Leitungen ( Stromversorgung, EDV, Antennen-, Telefonanlagen usw.) geführt werden.
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Letztes Update: 2011.10.20
Platz-sparende und flexible Montage
Ursula Hereth, Area Sales Manager Export
Gusseisen als Material für Rohrdurchführungen bei Wänden und Decken mit entsprechenden Schutzauflagen brennt nicht und entwickelt im Brandfall weder giftige Gase noch Rauch. Bei der korrekten Verwendung von Rapid-Verbindern und Metalldübeln für die Befestigung bleibt die Leitung geschlossen und stabil. Aber: Gusseisen leitet Wärme weiter.
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Letztes Update: 2011.10.13