zu Rohrdurchführungen

Rohrdurchführungen

Brandschutz von Rohrdurchführungen

Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen und Wärme- und schallschutztechnische Anforderungen berücksichtigen

Die mit den Rohrdurchführungen verbundenen Gefahren sind vielfältig: Rohrdurchführungen nicht nur auf brandschutztechnische Belange beschränken, sondern es gibt auch Anforderungen an den baulichen Schall- und Wärmeschutz, die in der Praxis nicht selten als weniger gefährliche Vorschriften etwas vernachlässigt werden.

Dr. Bernd Hanel
Um die Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen zu gewährleisten, werden häufig wärme- und schallschutztechnische Vorschriften ignoriert. Wer jedoch zu Kompromissen bereit ist, läuft Gefahr, kein mangelfreies Werk zu erstellen. Brandabschnitte in Gebäuden unterliegen nach der Musterbauordnung MBO bzw. den Landesbauordnungen LBO besonderen Bedingungen, und Öffnungen – z.B. in Brandwänden – sind nur mit brandschutztechnischen Auflagen zulässig ( § 30 MBO ). Häufig müssen aber gerade durch brandschutztechnisch getrennte Gebäudeabschnitte zahlreiche Rohrleitungen für Trinkwasser, Abwasser, Heizungsanlagen, Gasversorgung, Laborbetrieb, Druckluft sowie für elektrische Leitungen ( Stromversorgung, EDV, Antennen-, Telefonanlagen usw.) geführt werden.

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Brandschutz-Lösung für Abflussrohre

Platz-sparende und flexible Montage

Brandschutz-Lösung für Abflussrohre: Platz-sparende und flexible Montage

Ursula Hereth, Area Sales Manager Export
Gusseisen als Material für Rohrdurchführungen bei Wänden und Decken mit entsprechenden Schutzauflagen brennt nicht und entwickelt im Brandfall weder giftige Gase noch Rauch. Bei der korrekten Verwendung von Rapid-Verbindern und Metalldübeln für die Befestigung bleibt die Leitung geschlossen und stabil. Aber: Gusseisen leitet Wärme weiter.

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