zu Lüftungskonzept

Lüftungskonzept

Anwendung und Umsetzung der DIN 1946-6

Neuauflage der DIN 1946-6 macht Lüftungskonzept zur Pflicht

Neuauflage der DIN 1946-6 macht Lüftungskonzept zur Pflicht

Uwe Schumann
Gebäude müssen luftdicht sein,  so verlangt es die Energieeinsparverordnung (EnEV). Gleichzeitig aber muss der erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt werden. Die Antwort auf das luftdichte Bauen: Eine Neufassung der im Mai 2009 publizierten DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen, Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Auslegung, Ausführung und Kennzeichnung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ – nunmehr als anerkannte Regel der Technik zu beachten. Nach dieser novellierten Norm ist – zu Gunsten der Nutzer – die Erstellung eines Lüftungskonzeptes im Neubau und in der Sanierung Pflicht.

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DIN 1946-6 und Mindestluftwechsel nach neuer EnEV

Aktualisierte Norm zu Systemen der Wohnungslüftung erfordert ein Lüftungskonzept

Diese sehr umfangreiche Überarbeitung ersetzt den Normstand aus dem Jahr 1998 und gibt nun auf 125 Seiten den aktuellen Stand der Technik in der Wohnungslüftung wieder.

Dipl.-Ing. (FH) Oliver Solcher
Im Mai 2009 ist die überarbeitete DIN 1946-6  „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“  erschienen. Diese sehr umfangreiche Überarbeitung ersetzt den Normstand aus dem Jahr 1998 und gibt nun auf 125 Seiten den aktuellen Stand der Technik in der Wohnungslüftung wieder. Es soll hier ein kurzer Abriss über die wichtigsten Punkte der Überarbeitung erfolgen, die zur Einhaltung der Forderung des § 6 der geltenden EnEV notwendig sind.

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