Europäisches Prüfzeichen des DVGW

Dipl.-Phys./Wirtsch.-Phys. Klaus Büschel
Die CE-Kennzeichnung basiert auf nationalen Rechtsvorschriften, mit denen entsprechende EG-Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinien fördern so den nachhaltigen Abbau technischer Handelsbarrieren. Gasgeräterichtlinie (90/396/EWG), Druckgeräterichtline (97/23/EG) und Bauproduktenrichtlinie (89/106/EGW) sind hier besonders zu erwähnen. Die CE-Kennzeichnung ist im Gegensatz zu den freiwilligen, auf Maßstäben optimaler Gebrauchstauglichkeit basierenden DVGW-Prüfzeichen eine gesetzlich vorgeschriebene, auf minimalen Schutzzielen beruhende Konformitätskennzeichnung. Sie ist also nicht freiwillig, steht nicht für Qualität und erfasst nicht notwendigerweise alle technischen Aspekte eines Produkts
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Letztes Update: 2011.10.13