zu DIN V 4701

DIN V 4701

Energie und Energieträger im Kontext von Niedrigst- und Plusenergie-Gebäuden

Effiziente Wärmeversorgung bei Niedrigst- und Plusenergie-Gebäuden nur mit Energiebereitstellung über speicherbare Energien möglich

Effiziente Wärmeversorgung bei Niedrigst- und Plusenergie-Gebäuden nur mit Energiebereitstellung über speicherbare Energien möglich

Zukunftsfähige Energiekonzepte für Einfamilienhäuser. Energetische Anforderungen, Variantenaufstellung und energetische Bewertung der Varianten.

Auch wenn schon viel über den Niedrigst-, Null- und Plus­energie-Gebäudestandard geschrieben worden ist, soll hier nochmals klargestellt werden, dass jedes Gebäude ein Energieverbraucher ist. Gebäude bieten aber die Möglichkeit, Systeme und Infrastruktur zu installieren, die Erneuerbare Energien in Nutz- bzw. Endenergie umwandeln und bereitstellen. Allen voran ist hier die Photovoltaik (PV) zu nennen. Wenn Verluste und Verbrauch von Energie auf der einen Seite und die Bereitstellung aus Erneuerbarer Energie auf der anderen Seite gleich groß sind, spricht man von einem Nullenergie-Gebäude.
In der logischen Folge ist ein Plusenergie-Gebäude so ausgestattet, dass dort mehr Nutz- und Endenergie aus Erneuerbaren Energiequellen erzeugt, als verbraucht wird. In diesem Fall muss der Energieüberschuss in ein Wärme- oder Stromnetz eingespeist werden. Eine attraktive Alternative ist die Nutzung des Stromüberschusses, um Batterien für die Elektromobilität zu laden. Entscheidende Fragen bei der Energiebilanzierung sind der Bilanzierungszeitraum und die Anrechenbarkeit verschiedener Energieformen; beispielsweise ob ein PV-Stromüberschuss im Sommer mit einem erhöhten Heizwärmebedarf im Winter gegengerechnet werden kann. Für den schon bald gesetzlich geforderten Niedrigstenergie-Gebäudestandard liegen hierzu in Deutschland noch gar keine verbindlichen Definitionen vor.

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Serielle Durchströmung von Heizkörpern erzeugt mehr thermische Behaglichkeit

Erfordernisse der Praxis optimal erfüllt

Serielle Durchströmung von Heizkörpern erzeugt mehr thermische Behaglichkeit. Der neue Flachheizkörper Therm X von  Kermi ermöglicht auch im Regelbetrieb ein hohes Maß an thermischer Behaglichkeit. Die Entwicklung dieses Heizkörpers orientierte sich eng an den Forderungen der aktuellen Normen und technischen Richtlinien.

Volkmar Harnischmacher, Leiter Marketing
Der neue Flachheizkörper Therm X von Kermi ermöglicht auch im Regelbetrieb ein hohes Maß an thermischer Behaglichkeit. Die Entwicklung dieses Heizkörpers orientierte sich eng an den Forderungen der aktuellen Normen und technischen Richtlinien. Während die VDI 6030 ein hohes Maß an Strahlungswärme fordert, regelt die DIN EN 12831 die Heizkörperauslegung. Dabei kann für bestimmte Räume ein mit dem Bauherren abgestimmter dynamischer Wiederaufheizfaktor berücksichtigt werden. Dieser besagt, dass die gewünschte Raumtemperatur nach einer Absenkphase in einer vom Bauherrn festgelegten Zeit wieder erreicht wird. Die Folge ist, dass die ausgelegte Normheizlast deutlich steigt

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Neuer Energiepass für ganz Europa

Auswirkungen auf Heiztechnik durch EU- Gebäuderichtlinie

Noch längst nicht alle Mieter und Immobilienerwerber lassen sich vor ihrer Entscheidung den Energiebedarfsausweis zeigen, obwohl er bei Neubauten einen guten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden zulässt. Ab 2006 muss nun verpflichtend bei Bau, Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes ein in ganz Europa gültiger Energiepass vorgelegt werden. Allerdings besteht noch Diskussionsbedarf hinsichtlich seiner Bezugsgrößen.

Prof. Dr.-Ing. Helmut Burger, Generalbevollmächtigter Dr.-Ing. Gerhard Meier-Wiechert, Leiter Technische Dokumentation
Die EnEV gilt inzwischen fast 3 Jahre. Der Energiebedarfsausweis ist zum Standard im Neubau geworden, auch wenn die öffentliche Nachfrage noch eher gering ist. Noch längst nicht alle Mieter und Immobilienerwerber lassen sich vor ihrer Entscheidung den Energiebedarfsausweis zeigen, obwohl er bei Neubauten einen guten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden zulässt. Ab 2006 muss nun verpflichtend bei Bau, Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes ein in ganz Europa gültiger Energiepass vorgelegt werden. Allerdings besteht noch Diskussionsbedarf hinsichtlich seiner Bezugsgrößen.

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