zu DIN 14676

DIN 14676

Ferninspektion von Rauchwarnmeldern

Sicherung der Betriebsbereitschaft durch zusätzliche automatische Überwachungsfunktionen

Sicherung der Betriebsbereitschaft durch zusätzliche automatische Überwachungsfunktionen

Eberhard Wendel
Funk-Rauchwarnmelder können aus der Ferne inspiziert werden – ein Komfortgewinn für die Bewohner. Ein Gutachten des TÜV Rheinland bestätigt, dass die Geräte und der Service von Minol Stand der Technik sind und die Sichtprüfung vor Ort ersetzen können. Auch Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Funkstrahlung lassen sich einfach entkräften.
Damit Rauchwarnmelder im Brandfall betriebsbereit sind, müssen die Geräte nach der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder ( DIN 14676 ) mindestens einmal jährlich überprüft werden. Bei klassischen Rauchwarnmeldern ohne Funktechnik ist eine Sichtprüfung in der Wohnung unverzichtbar. Der entscheidende Vorteil von Funk-Rauchwarnmeldern zur Ferninspektion ist, dass diese Vor-Ort-Prüfung entfallen kann. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder Minoprotect 3 radio bietet Minol eine nutzerfreundliche und sichere Möglichkeit, die Betriebsbereitschaft der Geräte zu garantieren: Der Melder lässt sich ohne Betreten der Wohnung aus der Ferne inspizieren. Vermieter erfüllen so ihre rechtliche Verpflichtung. Hausbewohner profitieren, weil der jährliche Prüftermin samt Terminabsprachen entfällt, sie keinen Urlaubstag dafür opfern müssen und in ihrer Privatsphäre nicht gestört werden.

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Rauchwarnmelder – Anforderungen nach DIN 14676

Kriterien für richtige Geräte und Dienstleister

Kriterien für richtige Geräte und Dienstleister

Eberhard Wendel
Derzeit haben 13 Bundesländer in ihrer Landesbauordnung eine Rauchwarnmelder-Pflicht verankert. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen gilt meist eine Übergangsfrist. In den nächsten Monaten und Jahren läuft diese Frist in einigen Ländern ab: in Baden-Württemberg und Hessen jeweils zum 31.12.2014, in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum 31.12.2015, in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2016, in Bayern Ende 2017 und in Thüringen Ende 2018. Viele Wohnungsgesellschaften, Verwalter und natürlich auch Fachleute für Gebäudetechnik müssen sich also in den nächsten Monaten und Jahren mit der Thematik befassen. Entscheidend sind zwei Fragen: Welche Geräte werden installiert? Und wer übernimmt die Montage und Wartung?

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