zu Abwasserbehandlung

Abwasserbehandlung

SBR-Kleinkläranlage für häusliche Abwässer

erfüllt DIN 4261 Teil II/EN 12566 Teil I u. III

SBR-Kleinkläranlage für häusliche  Abwässer erfüllt DIN 4261 Teil II/EN 12566 Teil I u. III.

Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Mültner
Die Abwasserentsorgung in Deutschland ist nach wie vor ein zentrales Thema. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf den Bau von dezentralen Kläranlagen im ländlichen Raum gelegt. Grundstücks- Kleinkläranlagen (Abwasseranfall bis 8 m³/d, max. 53 EW) wurden in der Vergangenheit wegen ihrer einfachen technischen Ausbildung und dementsprechend begrenzten Reinigungsleistung als provisorische Lösung angesehen. Allerdings hat sich auf diesem Gebiet in den letzten Jahren viel getan. Heutige Kleinkläranlagen erzielen bei regelmäßiger Wartung hohe Reinigungsleistungen verbunden mit geringen Ablaufbelastungen und stehen nicht hinter der Leistung kleiner bzw. mittlerer Kläranlagen der öffentlichen Abwassersysteme zurück. Der Gesetzgeber hat mit Blick auf den Erhalt der Umwelt die Anforderungen an die Reiniungsleistung (Reinigungsklassen C, N, D, P, H) von Kleinkläranlagen erhöht. Nach der neusten Fassung der Abwasserverordnung vom 16.12.2002 sind in Deutschland nur noch biologische Reinigungsverfahren einzusetzen.

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Biologische Fettabscheider- Nachbehandlung

BIFENA – neuartiges System reduziert Abwasserkosten

Biologische Fettabscheider- Nachbehandlung: BIFENA - neuartiges System reduziert Abwasserkosten. Bei der Lebensmittelverarbeitung  (Hotelküchen, Werksküchen,  Spezialitätenrestaurants, Ganztagesgroßküchen oder Krankenhäuser) fällt in der Regel organisch hoch belastetes Abwasser an. Die meisten Betriebe leiten dieses Abwasser in kommunale Kläranlagen.

Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Mültner, Produktmanager
Bei der Lebensmittelverarbeitung (Hotelküchen, Werksküchen, Spezialitätenrestaurants, Ganztagesgroßküchen oder Krankenhäuser) fällt in der Regel organisch hoch belastetes Abwasser an. Die meisten Betriebe leiten dieses Abwasser in kommunale Kläranlagen. Die Einleitungsbedingungen werden durch Ortssatzungen geregelt, in denen Grenzwerte für die Beschaffenheit des Abwassers vorgegeben sind. Die Zurückhaltung von Fetten, Ölen, Talg, Butter, Schmalz und ähnlichen Stoffen aus dem öffentlichen Kanalnetz sind in der DIN 4040 bzw. EN 1825 hinreichend geregelt.

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