Schließen der Aufzugsschächte schützt die Umwelt

Intelligentes Entrauchungssystem hält die Wärme im Gebäude

Intelligentes Entrauchungssystem hält die Wärme im Gebäude

Jens Westphal
Die von den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geforderte Belüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten kann mit der bislang üblichen Permanentöffnung im Schachtkopf nicht mehr normenkonform ausgeführt werden (Abb.2).
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass die Wärme übertragenden Umfassungsflächen von Neubauten – bei Gewährleistung eines ausreichenden Luftaustausches in der Gebäudehülle – dauerhaft luftundurchlässig ausgeführt werden sollen. Nun sind sogenannte „technische Öffnungen“ gefragt, die im Normalfall geschossen sind und nur im Brandfall geöffnet werden.


Ob eine Gebäudehülle entsprechend dicht ist, wird in der Regel mit einem „Blower Door Test“ überprüft. Dazu werden alle Fenster und Türen geschlossen und Zu- bzw. Abluftdurchlässe von Lüftungsan-lagen, Außenwandluftdurchlässe sowie die raumseitigen Öffnungen raumluftabhängiger Feuerstätten temporär abgedichtet.

In der Praxis wird jedoch häufig die Öffnung der Aufzugslüftung bei der Prüfung einfach abgedichtet und danach wieder ohne Bedenken geöffnet. So verbleibt dauerhaft eine Öffnung im Schachtkopf oder dem darüber liegenden Maschinenraum. Dass dieses Verfahren der Albtraum jedes Energieexperten ist, ist nicht verwunderlich, denn es bedeutet letztlich, dass permanent ein 40 x 40 cm großes Fenster auf der letzten Aufzugsebene geöffnet bleibt. Auf diese Weise wird jedes Jahr viel Geld „zum Schornstein hinaus“ geheizt (Abb.1).

Abhilfe mit moderner Aufzugsschachtentrauchung
Mit Hilfe moderner Technik können Aufzugsschächte gezielt und kontrolliert gelüftet werden, um auf diese Weise Wärmeverluste drastisch zu reduzieren, den Energieverbrauch sowie CO2-Ausstoß des Gebäudes deutlich zu senken – und trotzdem im Brandfall heiße und giftige Gase schnell und zuverlässig ins Freie zu leiten (Abb.3). […]

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