Richtige Messtechnik für Solarunterstützte Heizungsanlagen

Anordnung der Wärmezähler gemäß VDI 2077 Blatt 3.3

Anordnung der Wärmezähler gemäß VDI 2077 Blatt 3.3

Thermische Solaranlagen unterstützen immer mehr Öl- oder Gaskessel bei der Heizung und Warmwasserbereitung. Für Fachplaner und Heizungsinstallateure stellt sich die Frage, welche Messtechnik eine solche Heizungsanlage braucht, damit die Heizkostenabrechnung nach der gültiger Heizkostenverordnung erstellt werden kann. Minol gibt fachlichen Rat auf Grundlage der VDI-Richtlinie 2077 Blatt 3.3.


Die Messtechnik muss dafür sorgen, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften die anfallenden Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) verbrauchsabhängig auf die einzelnen Haushalte umlegen können. Seit 1. August 2016 regelt die VDI-Richtlinie 2077 Blatt 3.3 die Messtechnik für Heizungsanlagen mit solarthermischer Unterstützung. Die Richtlinie gilt für verbundene Heizungsanlagen, in denen die Solar-Kollektorfläche mindestens dem 0,02-fachen der Fläche der Nutzeinheiten entspricht. Solare Nahwärmekonzepte und Anlagen mit saisonalen Speichern hingegen sind von der Anwendung dieser Richtlinie ausgeschlossen. Wie auch bei konventionellen Heizungsanlagen, muss der Energieanteil für die Trinkwassererwärmung mit einem Wärmezähler gemessen werden. Vorliegender Fachbeitrag beschreibt anhand mehrerer Beispiele, wie Fachplaner und Heizungsbauer diesen Zähler gemäß VDI 2077 Blatt 3.3 richtig anordnen.

Besonderheiten der Messtechnik bei solar unterstützten Heizungsanlagen

In Bezug auf die Messtechnik gibt es bei solar unterstützten Heizungsanlagen folgende Besonderheiten:

Stromzähler

Laut Heizkostenverordnung dürfen nur die tatsächlich entstandenen Betriebskosten für eine Heizungsanlage über die Heizkostenabrechnung an die Wohnungsnutzer weitergereicht werden. Bei konventionellen Heizungen machen die Bezugskosten für Öl oder Gas einen Großteil der umlegbaren Kos­ten aus. Bei Solaranlagen sind lediglich die Stromkosten für den Betrieb der Solarstation und die Wartungskosten der Solaranlage umlegbar. Um den Betriebsstrom der Solarstation z. B. für Pumpe, Regelung und für eine Umlage in der Heizkos­tenabrechnung nachweisbar zu ermitteln, müssen diese Anlagenkomponenten von einem geeichten Stromzähler gemessen werden. Diese Messung kann über einen separaten Stromzähler oder zusammen mit Heizungs-Pumpen und -Regelungen der Heizungsgesamtanlage über einen gemeinsamen Stromzähler erfolgen.

Wärmezähler

In jeder Heizkostenabrechnung werden die Kosten für Warmwasser und die Kosten für Heizung getrennt aufgeführt und in Rechnung gestellt. Damit das möglich ist, muss zuerst ermittelt werden, wie hoch der Anteil der Wassererwärmung an den gesamten Erwärmungskosten ist. Die derzeit gültige HKVO schreibt vor, dass Hausbesitzer seit 31.12.2013 den Energieanteil zur Trinkwassererwärmung mit einem Wärmezähler messen müssen. Seither sind die Wärmezähler für die Warmwasserbereitung in vielen Bestandsanlagen nachgerüstet worden, bei Neuanlagen ist diese Messstelle eine verbindliche Position in der Anlagenplanung. Wie Fachplaner den oder die erforderlichen Wärmezähler bei solarunterstützten Heizungsanlagen richtig anordnen, regelt die neue VDI 2077 Blatt 3.3.

Der Idealfall: direkte Messung des Energieanteils für Warmwasser

Viele Anlagen mit Einbindung einer Solaranlage sind so konzipiert, dass mit dem Einbau eines Wärmezählers der kostenbehaftete Energieanteil für die Trinkwassererwärmung direkt messbar ist. Die solarthermische Unterstützung führt allgemein zu einer Reduzierung des Energieverbrauches, darf aber für die Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt werden. Der über den Wärmezähler ermittelte Energieanteil ist direkt umlagefähig.