Rauchwarnmelder – Anforderungen nach DIN 14676

Kriterien für richtige Geräte und Dienstleister

Kriterien für richtige Geräte und Dienstleister

Eberhard Wendel
Derzeit haben 13 Bundesländer in ihrer Landesbauordnung eine Rauchwarnmelder-Pflicht verankert. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen gilt meist eine Übergangsfrist. In den nächsten Monaten und Jahren läuft diese Frist in einigen Ländern ab: in Baden-Württemberg und Hessen jeweils zum 31.12.2014, in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum 31.12.2015, in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2016, in Bayern Ende 2017 und in Thüringen Ende 2018. Viele Wohnungsgesellschaften, Verwalter und natürlich auch Fachleute für Gebäudetechnik müssen sich also in den nächsten Monaten und Jahren mit der Thematik befassen. Entscheidend sind zwei Fragen: Welche Geräte werden installiert? Und wer übernimmt die Montage und Wartung?


CE-Zeichen, Prüfinstitute und Q-Zeichen
Dienstleister, die einen Rauchwarnmelder-Service anbieten, arbeiten in der Regel mit einer bestimmten Auswahl an Geräten. Für den Dienstleister Minol ist dabei die Qualität entscheidend. Grundsätzlich müssen alle in Deutschland verkauften Rauchwarnmelder der Produktnorm EN 14604 entsprechend und laut Bauproduktengesetz die folgende Kennzeichnung tragen: den Namen des Herstellers, die Produktbezeichnung, die Kennzeichnung gemäß der Bauproduktenrichtlinie (CPR) und das CE-Kennzeichen. Allerdings sagt diese Basis-Kennzeichnung allein nichts über die Qualität der Rauchwarnmelder aus. Aussagekräftiger sind die Siegel der bekannten, notifizierten Prüfinstitute VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum. Noch relativ neu ist das unabhängige Qualitätszeichen „Q“ für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung. Geräte, die mit „Q“ ausgezeichnet sind, wie der „Minoprotect II“ von Minol, erfüllen die Anforderungen der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Diese sind: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität zum Beispiel gegen äußere Einflüsse und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Die Prüfungen für „Q“ werden von den genannten Prüfinstituten durchgeführt.
Bewertungen der Stiftung Warentest
Für Orientierung sorgt auch die Stiftung Warentest: In der „test“-Ausgabe 1/2013 hat sie gängige Rauchwarnmelder bewertet. Das Fazit der Tester: „Rauchmelder mit Langzeitbatterie sind die besten im Test“ (Quelle: test 1/13, Seite 58, „Unser Rat“). Diese Geräte haben in der Regel eine Lithium-Batterie fest eingebaut, die mehrere Jahre hält. Einer der beiden Testsieger mit dem Testurteil „Gut“ (1,9) ist der „Fireangel ST-620-DET“. Dieser Melder ist baugleich mit dem „Minoprotect“ (Abb.1). Die Tester weisen darauf hin, dass hochwertige Rauchwarnmelder zwar teurer sind als herkömmliche Produkte mit Alkaline-Batterie. Allerdings müsse man bei billigeren Meldern die Kosten für Wechselbatterien mit einkalkulieren. Außerdem sei bei Meldern mit Langzeitbatterie die Akzeptanz höher, weil Hausbewohner weder durch Batteriewechsel-Signale gestört werden noch regelmäßig „auf die Leiter“ müssen.
Alarmvernetzung und Funk-Rauchwarnmelder
Insbesondere in Mehrfamilienhäusern stellt sich die Frage: Ist eine sogenannte Stand-Alone-Lösung ausreichend? Oder sollten einzelne Rauchwarnmelder miteinander vernetzt sein, um bei einem Brand gleichzeitig zu alarmieren? Eine solche Alarmvernetzung ist zum Beispiel beim „Minoprotect II“ verfügbar. Sie ist sinnvoll für abgegrenzte, in sich geschlossene Bereiche eines Gebäudes wie Gemeinschaftsräume oder Treppenhäuser. Erkennt ein vernetzter Melder Brandrauch, lösen auch die mit ihm verbundenen Melder innerhalb von Sekunden Alarm aus. So werden die Bewohner rechtzeitig auf Brände aufmerksam, die in nichtbewohnten Teilen des Gebäudes entstehen. Eine interessante Option sind auch Funk-Rauchwarnmelder. Ihr großer Vorteil: Sie lassen sich aus der Ferne prüfen und ersparen den Hausbewohnern so den jährlichen Inspektionstermin vor Ort in der Wohnung. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder „Minoprotect 3 radio“ können die erforderlichen Geräteparameter ausgelesen werden, wie z.B. den Verschmutzungsgrad der Rauchkammer, die Verstopfungserkennung der Raucheintrittsöffnung und die Batteriespannung (Abb.3). Das System erkennt, ob der Melder von der Decke entfernt wurde, und im Umkreis von mindestens 50 cm, ob Gegenstände den Raucheintritt behindern. So lassen sich die Geräte gemäß den Anforderungen der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder (DIN 14676) jährlich inspizieren ? vorausgesetzt, alle Räume der Wohnung außer Küche und Bad sind damit ausgestattet. […]

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