Licht und Schatten

Trends im Fassadenbau zur Integration von Kunstlicht

Licht und Schatten: Trends im Fassadenbau zur Integration von Kunstlicht

Dr. Werner Jager, Geschäftsführer
Bis heute wird das Thema Raumbeleuchtung und deren Einfluss auf die Energiebilanz beim Betrieb von Verwaltungsgebäuden vernachlässigt. Im Fokus steht dagegen seit jeher die Verringerung des Energiebedarfes zur Beheizung, Kühlung und Belüftung eines Gebäudes. Und das, obwohl bei heutigen Verwaltungsbauten der Energiebedarf für die Beleuchtung der Räume bis zu 50 % betragen kann – die restlichen 50 % verteilen sich auf den Heiz-, Kühl und Belüftungsenergiebedarf, Abb.3. Diese Zahlen veranschaulichen, dass dringend auch der Bereich der Beleuchtung in die Auslegung von Gebäuden Eingang finden muss. Im Zuge der Novellierung der EnVO 2006 wurde dieser Forderung der EU Energy Directive of Building Performance Rechnung getragen und ein vereinfachtes Verfahren zur Berücksichtigung von Kunst- und Tageslicht eingeführt (DIN V 18599-4-2005).

Im folgenden Artikel steht die verstärkte Nutzung von Tageslicht zur Verringerung des Energiebedarfes im Brennpunkt. Die Einschaltzeiten von Kunstlicht sollen verringert werden. Als positiver Nebeneffekt wird der Raum mit weniger Energie pro Lumen Lichtleistung beaufschlagt, was zu einem geringeren Bedarf an Kühlenergie führen kann.

NATÜRLICHES LICHT – KUNSTLICHT

Beim Einsatz von natürlicher Beleuchtung geht es nicht primär darum, Kunstlicht vollständig zu substituieren, sondern es vielmehr effektiv zu ergänzen. Wesentliche Betrachtungspunkte sind damit die gesamtheitliche Steuerung und Regelung von Tageslicht- und Kunstlichtanlagen, die gegenüber einer manuellen Regelung eine nochmalige Verringerung des Kunstlicht-Energiebedarfes um bis zu 60% bedeuten.

Die normativen Vorgaben zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen – DIN 5035 und DIN EN 12464-1 – setzen hohe Beleuchtungsstärken von 500 lx und mehr voraus. Außerdem werden Empfehlungen für die Gleichförmigkeit der Beleuchtungsstärken im Raum gegeben. Diese Vorgaben erschweren zusätzlich eine Verringerung des Beleuchtungs- Energiebedarfes.

ERFORSCHUNG DES NUTZER-VERHALTENS

Geht man von dem Fall aus, dass ein Raum tagsüber von Tageslicht beleuchtet wird und vergleicht diese Leistung der Umgebung mit den o.g. normativen Vorgaben, müsste Kunstlicht zugeschaltet werden, um die Anforderungen zu erfüllen. De facto wird der Nutzer dieses Raumes aber nur dann Kunstlicht zuschalten, wenn
a) der Sonnenschutz keine Lichtlenkfunktion aufweist und somit den Raum zu stark abdunkelt
b) die Beleuchtung am Arbeitsplatz unterhalb seines persönlichen Schwellenwertes der Beleuchtungsstärke liegt.

Aus wissenschaftlichen Studien ist zu ersehen, dass der Nutzer seine persönliche Behaglichkeit nur wenig an festen Beleuchtungsstärken, Blendungen oder der Gleichförmigkeit der Beleuchtung festmacht und eine hohe Toleranzschwelle hinsichtlich der Beleuchtungsstärke hat: In einem Versuch wurde Kunstlicht z.B. erst ab einer Unterschreitung von 125 lx zugeschaltet bzw. der Sonnenschutz erst ab einer Beleuchtungsstärke von 2000 lx aktiviert.

Schreibe einen Kommentar