Legionellengefahr Verdunstungs Rückkühlwerke hygienisch betreiben

Gefahren- und Risikoanalysen des Hygienemanagements

Gefahren- und Risikoanalysen des Hygienemanagements

Manfred Beisecker
Ein umfassendes Hygienemanagement mit Gefahren- und Risikoanalysen, verifiziert durch Kontrollen sichert die Betreiber von Verdunstungs-Rückkühlwerken vor juristischen Risiken. Das FIMP-Konzept „Facility Industry Management Package“ von Cillit CEE Watertechnology und deren Tochtergesellschaft Cillit Deutschland bietet diesen Schutz. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Niedrigere Betriebskosten. Aufgeschreckt durch die Krankheits- und Todesfälle in Warstein und Ulm aufgrund von Legionellen stehen Verdunstungs-Rückkühlwerke und deren bestimmungsgemäßer Betrieb wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Melderegister, rechtliche Regelungen und technische Vorgaben werden durch das „Eckpunktepapier“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit für eine Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Stand 16. Januar 2014) sowie dem Entwurf der VDI 2047 Blatt 2 (Einspruchsfrist endet am 30. Juni 2014) endlich ernsthaft diskutiert.

Auch wenn die Schuldfrage der Legionellen-Epidemie aus 2010 in Ulm noch ungeklärt ist, bieten Veröffentlichungen in Fach- und Publikumsmedien diverse Anhaltspunkte für gravierende Versäumnisse. Das Gutachterteam macht beispielsweise die für den Einbau, die Wartung und den Betrieb zuständige Firma dafür verantwortlich, die gebotenen Wartungs-, Reinigungs- und Kontrollmaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Für Zivilklagen wie z.B. Schadenersatzforderungen reicht es aus, wenn die Verantwortlichkeit einer Firma zweifelsfrei feststeht.

Um aber eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung erheben zu können, muss die Staatsanwaltschaft einer oder mehreren Personen individuelles Fehlverhalten vorwerfen können. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob ein möglicher Konstruktionsfehler vorgelegen hat. Vorstellbar sind auch Bereiche in der Kühlanlage, in die z.B. das Biozid konstruktionsbedingt nicht eindringen konnte und somit das gefährliche Legionellenwachstum ermöglichte.

Aerosole transportieren Legionellen über mehrere Kilometer
Da überall, wo Wasser in eingeblasener oder angesaugter Luft versprüht oder eingebracht wird, damit zu rechnen ist, dass im Luftstrom Wassertröpfchen mitgerissen werden, obliegt dem Betreiber und dem Hersteller dieser Anlage die Durchführung einer hygienerelevanten sicherheitstechnischen Bewertung.
Sicher sind zur Verringerung des Tropfenauswurfs technische Einbauten vorgesehen – aber diese haben in Abhängigkeit von

  • Wasserinhaltsstoffen, die die natürliche Oberflächenspannung reduzieren,
  • Anströmgeschwindigkeiten unter verschiedensten Betriebsbedingungen (Anfahrvorgänge sind wichtig),
  • Reinheit und Sauberkeit der Einbauten,
  • Bauweise und Betriebsweise

ihre Einsatzgrenzen; ein lückenloser Wirkungsgrad ist unwahrscheinlich. Abscheidegrade von bis zu 99,9 % sind gewiss gute Leistungsdaten – müssen aber hinsichtlich des Bioaerosol-Austrages auch speziell auf den genauen Durchmesserbereich bewertet werden. Interessant sind hier Aerosolpartikel mit Durchmessern zwischen 1 und 100 µm, da diese Bakterien oder Biofilmabrisse mitführen können.

Das Dilemma:
Häufig werden diese Leistungsgrenzen in einem neuen, sauberen Zustand oder unter Laborbedingungen getestet. Leider werden gerade die kleinen Tröpfchenfraktionen nur schwer abgeschieden. Hygienezertifikate von Herstellern müssen von Planern und Betreibern auf ihre für die Praxis übertragbare Aussagefähigkeit hin überprüft und bewertet werden. Wurde lediglich eine Baumusterprüfung der Anlage vorgenommen oder Versuche mit unbehandeltem Wasser durchgeführt – obwohl für den bestimmungsgemäßen Betrieb eine Behandlung gefordert ist! – sind diese Zertifikate kritisch zu sehen. Eine Anlagen- oder Maschinensicherheit muss im organisatorischen Sinne als Prozess bewertet werden (Abb.2). Auch ein TÜV-geprüftes Auto ist nur dann sicher, wenn es nach den Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung benutzt wird.
Da Aerosolpartikel als Bioaerosol-Immissionen für Gefährdungen sorgen können, muss es entsprechende Betriebsvorgaben und Betriebsanweisungen geben.

Untersuchungen haben gezeigt, dass sich in ruhiger Luft ein Aerosol-Partikel des Durchmessers 100 µm nach ca. 5,8 s absetzt, ein 10-µm-Partikel benötigt bereits 8,2 min. Aerosolteilchen mit einem Durchmesser von nur 1 µm benötigen sogar 12 h Zeit. In turbulenter Luft werden diese Partikel zusätzlich herumgewirbelt. So können Krankheitserreger in der Luft transportiert werden ? und es ist nicht verwunderlich, dass selbst in einigen Kilometern Entfernung noch Menschen an Legionellose erkranken (Abb.3).
Einflüsse wie Windrichtung und Windsstärke sowie die Trockenheit der Luft (bei geringer Luftfeuchte verlieren Aerosole Wasser und werden kleiner) bestimmen somit die Umgebungsqualität.
Wasserqualität bestimmt die Verkeimungsgefahr.
Nur eine konsequente Überwachung der Wasserqualität reduziert die Gefahr durch Aerosolbildung. Im Gegensatz zu verdunstetem Wasser („Nebelschwaden“) haben ausgetragene Aerosol-Tröpfchen nahezu die gleiche Zusammensetzung wie das versprühte Wasser. Sind dort Mikroorganismen oder für den menschlichen Organismus unverträgliche Stoffe (z.B. Biozide oder Algizide) enthalten, stellen sie eine mögliche Gefährdung durch Einatmen dar. Die Ereigniskette „Wachstum von Mikroorganismen, Aerosolaustrag, Einatmen
von lungengängigen Aerosolen und die individuelle Anfälligkeit des Menschen“ kann ihren Lauf nehmen. […]

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