Entrauchungskanäle nur noch mit Prüfzeugnis

Neue Anforderungen in der Bauregelliste

Entrauchungskanäle nur noch mit  Prüfzeugnis: Neue Anforderungen in der Bauregelliste. Seit dem 12. September 2001 sind vorgefertigte Entrauchungsleitungen ohne Feuerwiderstand in der Bauregelliste A enthalten. Dadurch sind alle Entrauchungsleitungen jetzt zulassungspflichtige Produkte. Sie bedürfen eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und müssen nach der DIN V 18232-6 geprüft sein.

Annette Hermansen
Seit dem 12. September 2001 sind vorgefertigte Entrauchungsleitungen ohne Feuerwiderstand in der Bauregelliste A enthalten. Dadurch sind alle Entrauchungsleitungen jetzt zulassungspflichtige Produkte. Sie bedürfen eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und müssen nach der DIN V 18232-6 geprüft sein. Todesfälle sind weitestgehend eine Folge des Einatmens giftiger Dämpfe. Der Rauch entwickelt sich bereits in der Frühphase des Brandes so stark, dass selbst große Räume innerhalb weniger Minuten verraucht sind und Fluchtwege sowie Rettungsmaßnahmen immens behindert werden können.

Viele Bauordnungen der Bundesländer müssen entsprechend der MBO überarbeitet werden, da sie immer noch Sprinkleranlagen für den Personenschutz vorschreiben; dabei ist der Rauch das eigentliche Hauptproblem. Die positive Wirkung der Sprinkleranlagen hängt aber von der Positionierung der Sprinklerköpfe ab. Sprinkleranlagen lösen im günstigsten Fall erst nach einigen Minuten aus, relativ spät in der Brandverlaufsphase. Wenn die Auslösetemperatur erreicht wird, ist die Rauchschicht oft schon unter der Sprinkleranlage und der Rauch kann durch das Sprinklerwasser nach unten gedrückt werden. Die Rettungswege werden verraucht. Maschinelle Entrauchungsanlagen (MRA) werden über Rauchmeldesysteme aktiviert und liefern einen konstanten Rauchabzug durch den Einsatz von Ventilatoren. Der Brandrauch wird dadurch in der frühen Brandphase erfasst und abgeführt. Fluchtwege werden länger rauchfrei gehalten und der Flash-Over wird verzögert, da die Brandgase nicht die Möglichkeit erhalten, zum Feuer zurückzukehren. Die Temperatur steigt langsamer an. Folglich wird der Brandraum nicht so schnell verraucht, die Rettungsarbeiten werden erleichtert und der Rauchschaden am Gebäude verringert.

Die gesetzliche Verwendbarkeit von Bauprodukten zwecks Entrauchung ist durch das Bauordnungsrecht bestimmt. Laut der Musterbauordnung § 3 und § 20 und der Landesbauordnungen gelten die Regeln der Bauregelliste A als bindende technische Baubestimmungen. Mit der neuen Bauregelliste A (12. September 2001) wird jetzt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Entrauchungsleitungen ohne Feuerwiderstand gefordert (Bauregelliste A, Teil 2, Lfd. 2.36). Damit besteht die Forderung nach einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis für ausnahmslos alle Entrauchungsleitungen. Die Unterschiede zwischen Entrauchungskanälen mit (z.B. L90) und ohne Feuerwiderstand liegen in der Temperaturbeständigkeit, der Temperaturleitfähigkeit und dem Einsatzbereich. Entrauchungskanäle mit Feuerwiderstand werden bei 1000°C geprüft. Der Querschnitt darf sich bei diesen Temperaturen nicht mehr als 10 % verringern und die Kanäle dürfen keine größere Leckage als 10 m3/h je 1 m2 innerer Oberfläche aufweisen. Zudem darf gemäß DIN 4102-2 die Oberflächentemperaturerhöhung von Entrauchungskanälen mit Feuerwiderstand 140K mittig und 180K allgemein nicht überschreiten, damit keine weiteren Brände durch die Hitzeausstrahlung von den Entrauchungsleitungen ausgelöst werden. Damit können diese Kanäle auch durch mehrere Brandabschnitte geführt werden.

Als Entrauchungskanäle ohne Feuerwiderstand können spezielle geprüfte Kanäle aus Stahlblech zum Einsatz kommen (z. B. die LindabFireProtect Entrauchungskanäle). Sie werden bei 600°C geprüft (Kategorie 2, DIN V 18232-6). Dies ist die Temperatur, bei der das Feuer sich durch den Flash-Over zu einem vollentwickelten Brand entfacht. Danach ist eine Rettung von Personen, Tieren und Sachwerten kaum noch möglich.

Die Entrauchungskanäle ohne Feuerwiderstand sind nur für Einzelabschnitte zugelassen und dürfen nicht durch Brandwände geführt werden, da sonst mit Sekundäranzündungen an den heißen Oberflächen gerechnet werden muss. In Abb.2 wird an einem Beispiel gezeigt, wo Entrauchungskanäle ohne Feuerwiderstand einsetzbar sind (gelb); Entrauchungskanäle mit Feuerwiderstand sind rot gekennzeichnet. Die neue Bauregel untersagt die Nutzung von Lüftungskanälen zu Entrauchungszwecken – auch in Endräumen oder in Bereichen, in denen bisher nur 300°C statt 600°C gefordert waren.

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