EnEV – Regenerative Energienutzung im Einfamilienhaus

Systemlösung aus dem Mittelstand

Regenerative Energienutzung im  Einfamilienhaus: Systemlösung aus dem Mittelstand

Thomas Niemann
Am 1. Februar 2002 trat die Energie- Einsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit dieser Verordnung soll die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 % gegenüber dem heutigen Standard verbessert und die hohen Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand (Abb.3) stärker als bisher ausgeschöpft werden. Bei Nachrüstverpflichtungen geht es um den Ersatz von über zwei Millionen Heizkesseln, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Bei einer anstehenden Modernisierung muss die Möglichkeit einer energetischen Verbesserung berücksichtigt werden. Um eine Erhöhung des Marktanteils „Sanierung” (Bestand an Altbauten) zu forcieren, stellen die mittelständischen Hersteller Blomberg, Gerco, Westaflex und Wikora anlässlich der SHK in Hamburg auf einem gemeinsamen Messestand ihre Produkte für die Nutzung regenerativer Energie als Systemlösung vor.

Die EnEV bietet erstmals die Möglichkeit, Bauphysik und Heizungsanlagentechnik gemeinsam zu planen. Es kann z.B. in einem sehr gut wärmeisolierten Haus durch wenig Energieaufwendung ein günstiges Ergebnis erzielt werden. Damit der Einsatz besonders guter Anlagentechnik aber nicht auf Kosten der Bauphysik geht, ist der spezifische Wärmeverlust der Gebäudehülle begrenzt.

Hierfür wurde auf Vorgaben eines höchstzulässigen mittleren k-Wertes der Gebäudehülle aus der Wärmeschutzverordnung zurückgegriffen: Die EnEV beschränkt neben Jahresheizwärmebedarf auch eingesetzte Primärenergie für Heizung, Trinkwasser und ggf. für Lüftung. Die Primärenergie – als Bezugsgröße der einzuhaltenden Grenzwerte – wird eindeutig strenger begrenzt. Neben den Energieverlusten bei Gewinnung, Veredelung, Transport, Umwandlung und Einsatz des Energieträgers müssen gleichermaßen die Hilfsenergien berücksichtigt werden. Dabei werden erstmalig die Anforderungen für den Energieverbrauch von Gebäuden in einem Regelwerk zusammengefasst. Der gesamte Energieverbrauch eines Neubaus – Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung – wird dabei mit einbezogen:

  • Senkung des zulässigen Energiebedarfs bei Neubauten im Durchschnitt um 30 % – bei größeren Mehrfamilienhäusern teils stärker als bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Einbeziehung der Warmwasserbereitung: zentral, dezentral, solar
  • Primärenergetische Berechnung des Heizenergiebedarfs:
  • Umwandlungsverluste außerhalb des Gebäudes
  • elektrischer Hilfsenergieverbrauch
  • Einsatz erneuerbarer Energien (Wärmepumpe, Solaranlagen) zur Heizung und Warmwasserbereitung
  • Gleichberechtigung der Anlagen- und Gebäudetechnik
  • Die Anlagentechnik wird künftig mehr Gewichtung finden, da im Altbautenbestand eine Veränderung der Gebäudetechnik nur mit hohem Aufwand zu realisieren ist
    • Kompensationsmöglichkeit:
    • hoher Dämmstandard und wenig effiziente Heizanlagentechnik
    • sparsame Anlagentechnik und höherer Heizwärmebedarf

    Die Verordnungen WSVO’95, HeizAnlV, BimSchV und EnEV haben in ihrem Verbund eine Verringerung des CO²- Ausstoßes zum Ziel – zum Wohle der Umwelt und zur Kosteneinsparung im Haushalt der Endbenutzer.

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