Einregulierungen, Abnahmen und energetische Inspektionen an RLT-Anlagen

Energieeinspar-, Prüf- und Messverfahren im Zusammenhang mit raumlufttechnischen Anlagen nach DIN EN 12599

EnergieeinsparPrüf- und Messverfahren im Zusammenhang mit raumlufttechnischen Anlagen nach DIN EN 12599

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Luft
Immer höhere Anforderungen an die Energieeffizienz sind in RLT-Anlagen nur durch Wirkungsgradverbesserungen und engere Anpassung der Volumenströme an den tatsächlichen Lüftungsbedarf zu erzielen. Den Lüftungsbedarf nur unter energetischen Gesichtspunkten zu minimieren, unter Missachtung von Erfahrungswerten (z. B. Pettenkofer [1]) und aktuellen gesundheitlichen Erkenntnissen sowie vor allem auch den bauphysikalischen Anforderungen, wäre fatal und führt unter Umständen zu Gesundheitsproblemen und irreparablen Gebäudeschäden.
Nur eine umfassende Planung, die Verwendung energieeffizienter Komponenten, aber vor allem auch deren fachgerechte Montage und Inbetriebnahme sowie regelmäßige Wartung führen zu entsprechend funktionierenden Anlagen und optimierten Life-Cycle-costs (Lebenszykluskosten), die immer mehr zum Beurteilungs- und Entscheidungskriterium werden. Optimierte Volumenströme, minimierte Gesamtdruckerhöhung, geringe Geräte- und Luftleitungsleckagen etc. sind Faktoren, die bei Neuanlagen sowohl bereits in der Planung als auch in der Ausführung zu berücksichtigen oder bei Altanlagen zu überprüfen sind. Immerhin beträgt die Nutzungsdauer von RLT-Anlagen oft 20 Jahre und mehr.


Neuanlagen
Auf Basis der Presseinformation des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e. V. vom März 2015 [2] ist unter Berücksichtigung des Marktanteils der Mitglieder von einer Anzahl von etwa 27.000 zentralen raumlufttechnischen Geräten (RLT-Geräten) auszugehen, die alleine im Jahr 2014 in Deutschland neu installiert wurden. In der Regel sind dies alles Anlagen, die erst einmal einreguliert werden müssen und abzunehmen bzw. auf planungsgerechte Ausführung zu prüfen sind. Wie die cci Dialog GmbH bereits in ihrem Wissensportal am 28.11.2014 [3] meldete, wurden unter Berufung auf gemeinsame Statistiken des Fachverbandes Gebäude-Klima (FGK) und des Bundesindustrieverbandes Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) im Jahre 2013 alleine 41.695 Zentralgeräte mit Wärmerückgewinnung in deutschen Wohnhäusern installiert. Auch hier handelt es sich um Anlagen, die zumindest einreguliert werden müssen.

Altanlagen
Nach einem in cci Zeitung 4/2015 [4] veröffentlichten Pressebericht wurden hochgerechnet in 2014 lediglich 1200 energetische Inspektionen durchgeführt. Diese müssen gemäß § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) [5] an allen Klimaanlagen mit einer Kälteleistung über 12 kW durchgeführt werden. Die Zahl der zu inspizierenden Anlagen wird dem Bericht zufolge jedoch von Verbänden und Fachleuten auf 300.000 bis 500.000 Stück geschätzt.
Die DIN EN 12599:2013 [6] beschreibt alle gängigen, aber auch speziellen Prüf- und Messverfahren, die bei diesen Einregulierungen, Abnahmen und energetischen Inspektionen angewandt werden können. Sie stellt damit die Grundlage für die auf diesen Gebieten tätigen Unternehmen und Dienstleister dar. Über die in DIN EN 12599 aufgeführten Messungen hinaus sind oft weitere Kenngrößen erforderlich, die in Planung und Berechnungen einfließen, welche aber im Zusammenhang mit einer RLT-Anlage zu bewerten sind. An der Stelle sei nur auf die Gebäudedichtheitsmessung nach DIN EN 13829 [7] hingewiesen, die auch immer häufiger im Bereich von großen Nicht-Wohngebäuden durchgeführt wird ? aber auch auf die seitens des Planers festzulegende zu erreichende Raumluftqualität und ggf. deren Nachweis, sprich Messung z. B. nach VDI 6022, Blatt 3 [8].

Anwendungsbereiche und Aufbau der DIN EN 12599
Die Norm beschreibt Verfahren und Messgeräte zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit von mechanisch betriebenen raumlufttechnischen Anlagen. Sie gilt für Anlagen, „deren Bestimmung die Erhaltung eines Behaglichkeitszustands in Gebäuden ist“ [6]. Ihren Einsatz findet sie […]

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