Die neue Trinkwasserverordnung

Und für das Handwerk ändert sich nichts?

Und für das Handwerk ändert sich nichts?

Sebastian Hermle
Aktuell in aller Munde und Gegenstand zahlreicher Fachseminare, Schulungen und Veröffentlichungen: die erste Änderungsverordnung (vom November 2011) zur Trinkwasserverordnung 2001. Das Erstaunliche dabei ist, dass sich auf den ersten Blick auch nach der Verordnung für Planende und ausführende Betriebe nichts ändern soll.
Wer genauer in die Verordnung schaut, wird jedoch sehr schnell bemerken, dass sich die Anforderungen dieser Verordnung in erster Linie an Wasserversorger und an Gesundheitsämter sowie in zweiter Linie an Betreiber von Trinkwasserinstallationen wenden, vergeblich wird jedoch selbst der aufmerksame Leser die direkte Ansprache des Fachplaners oder des ausführenden Installationsbetriebes in dieser Paragraphensammlung suchen.


Allein in den Paragraphen 4 und 17 finden sich die Hinweise für Planung, Bau (und Betrieb) in der Form, dass hierbei „mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten“ sind und dies für die „betroffenen Verfahren und Produkte insbesondere sicher­gestellt werden kann, indem von einem anerkannten Branchen­zertifizierer zertifizierte Verfahren und Produkte eingesetzt wer­den.“
Dass die Verbindung mit Anla­genteilen, die kein Trinkwasser führen, nur über Sicherungsein­richtungen zulässig ist und dass diese verschiedenen Leitungssysteme dauerhaft, auch farb­lich, zu kennzeichnen sind, ist seit Jahrzehnten verordnet. Und dass Planende wie Ausführende die Regeln der Technik einzuhalten haben – wer würde sich erdreisten, hier eine Neu­erung zu vermuten?

Gebäude mit öffentlicher und gewerblicher Nutzung

Tatsächlich neu sind Anforderungen wie die Untersuchungspflichten für Betreiber von Trinkwasserinstallationen auf Legio­nellen, wenn es sich um Großanlagen mit Vernebelung (Duschen) in Gebäuden mit öffentlicher oder gewerblicher Nutzung handelt. Darunter fallen auch vermietete Wohnungen, sofern es sich, wie erwähnt um eine Großanlage, d.h. Speicherinhalt >400 Liter bzw. Leitungsvolumen vom Speicher bis zur Entnahmestelle bei einer Zapfstelle > 3 Liter, mit Vernebelung han­delt. Allerdings fordert die TrinkwV diese Untersuchung auf Legionellen weder vom Planer noch vom Installateur, sondern allein vom Betreiber der Wasserversor­gungsanlage. Und sollte es tatsächlich zu einer Überschreitung des „technischen Maßnahmenwertes“ ( per Definition kein „Grenzwert“ für Legionellen ) kommen, dann entscheiden weder Betreiber noch Installateur, sondern allein das Gesund­heitsamt über die weiteren Maßnahmen.

Diese Entscheidungshoheit des Gesund­heitsamtes gilt übrigens grundsätzlich, wenn Parameter, für die Grenzwerte defi­niert sind, überschritten werden. Auch die Überwachungspflichten für Gesundheits­ämter bei öffentlich genutzten Gebäuden (Stichwort stichprobenartig) bestehen seit mindestens 10 Jahren, ohne dass es zu ei­ner nennenswerten Aufstockung des über­wachenden Personals gekommen wäre. Ähnlich verhält es sich mit der Meldepflicht für parallel zur Trinkwasserinstallation be­stehende Anlagen zur Nutzung von Nicht-Trinkwasser, die umgangssprachlich und in Kontrast zur tatsächlichen Verbreitung auch als Regenwassernutzungsanla­gen bezeichnet werden. Auch sie müssen ( bereits seit 2001, also wieder keine Neu­erung ) gemeldet werden; nicht nur Neu­anlagen, sondern auch Bestandsanlagen. Allerdings nach wie vor vom Betreiber und nun klar beim Gesundheitsamt. Der Installateur ist auch hier gemäß Verordnungstext nicht betroffen, wobei aufmerksame Betriebe ihre Kunden im Rahmen ihrer rundum-jederzeit-und-immer-kostenlos-Serviceleistungen sicherlich auf diese Betreiberpflicht hinweisen.

Herausforderungen für Planung und Ausführung

Zurück zu den Regeln der Technik: Hier lohnt sich mit Sicherheit eine regelmäßige Teilnahme an den zahlreichen Schulungsangeboten tatsächlich, da sich parallel zur bewährten DIN 1988 jetzt auch mit DIN EN 806 die Euro-Parallelwelten hinsichtlich Installa­tionsausführung eröffnen. Ganz abgese­hen von den regelmäßig wiederkehrenden Aktualisierungen […]