Dichtheitsprüfung von Luftleitungen in der Praxis

Energieeinsparung in RLT-Anlagen

Auf dem RLT-Markt scheint es nur zwei entgegengesetzte Positionen zu geben: Planer und ausführende Firmen, die die Normen und Notwendigkeiten zur Energieeinsparung anerkennen und bis zur letzten Konsequenz (Dichtheitstest) umsetzen und solche, die die Notwendigkeit von dichten Luftleitungen teils sogar vehement abstreiten!

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Luft, Technischer Leiter Development
Auf dem RLT-Markt scheint es nur zwei entgegengesetzte Positionen zu geben: Planer und ausführende Firmen, die die Normen und Notwendigkeiten zur Energieeinsparung anerkennen und bis zur letzten Konsequenz (Dichtheitstest) umsetzen und solche, die die Notwendigkeit von dichten Luftleitungen teils sogar vehement abstreiten! Jedem ist bewusst, dass LV-Forderungen alleine nicht genügen, um die gewünschte RLT-Anlagenqualität zu gewährleisten, sondern dass auch (Abnahme-) Prüfungen an ausgeführten Anlagen erforderlich sind. Wie bedeutend Luftleitungsleckagen hinsichtlich Energieverschwendung tatsächlich sind, wird am Beispiel von Heizungsanlagen deutlich: Leckagestellen lassen Luft unkontrolliert ausströmen, wodurch die letzten Heizkörper oft kalt bleiben. Messungen an (mangelhaft) ausgeführten Anlagen haben belegt, dass bis zu 1/3 der für den jeweiligen Raum ausgelegten Luftmenge wegen Leckagen dort nicht ankommt.

DICHTE LUFTLEITUNGEN VON NORMEN GEFORDERT

Die in der europäischen Richtlinie „Energy Performance of Buildings Directive” (EPBD) 2002/91 festgelegten Energieeinsparungsziele werden über die Energieeinsparverordnung sowie über Normen und Richtlinien umgesetzt. Für Lüftungs- und Klimaanlagen gilt dafür in erster Linie DIN EN 13779: „Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen”. Die (Un-)Dichtigkeit von Luftleitungen ist nach DIN EN 13779 bei der Ermittlung des Luftvolumenstromes für die Auslegung der Ventilatoren unter Hinweis auf DIN EN 15242 „Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Luftvolumenströme in Gebäuden einschließlich Infiltration” zu berücksichtigen.

Demnach ist bei unbekannter Dichtheitsklasse des Luftleitungssystemes mit 15 % Verlust zu rechnen; bei Dichtheitsklasse A immerhin noch mit 6 %. Nach der letzten Ausgabe der DIN EN 13779 sollten aber 2 % nicht überschritten werden! Dichtheitsklasse A (entspricht Dichtheitsklasse II nach alter DIN 24194) ist also in der Regel bei Weitem nicht ausreichend und wird demzufolge in DIN EN 13779 nicht mehr empfohlen. Mangelnde Luftdichtigkeit bewirkt Leckagen, die verschiedene Auswirkungen haben können und stets zu Mehrkosten führen. Man sollte daher bei der Abnahme/Inbetriebnahme dokumentieren können, wie dicht das errichtete Luftleitungssystem ist.

ABNAHMEN NACH DIN EN 12599

Abnahmeprüfungen sind, aufgrund der Forderung in der VOB Teil C, in der Regel Bestandteil jedes Vertrages über die Errichtung einer raumlufttechnischen Anlage. Dazu sollte auch der Dichtheitstest von Luftleitungen gehören.

Während einige Firmen sämtliche Dichtheitstests ignorieren, haben andere Firmen diese bereits als festen Bestandteil in ihr Abnahmeprozedere aufgenommen. Nicht zuletzt, um den vielfach ausführenden Sub-Unternehmer nicht aus der Verantwortung zu lassen. Für die Erfüllung der betreffenden vertraglichen Festlegungen ist eine frühzeitige Berücksichtigung von Dichtheitstests im Planungsstadium notwendig. Diese sollten daher explizit ausgeschrieben werden. Nachträgliche Versuche, einen Dichtheitstest ausführen zu lassen, scheitern meist aufgrund vertraglicher, aber auch praktischer Gegebenheiten. Dabei sind rechtzeitig geplante und berücksichtigte Dichtheitstests heute sehr einfach.

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