Detektionsproblematik bei Bewegungsmeldern nach VDS 2311

Fehlalarm und Nichtauslösung?

Fehlalarm und Nichtauslösung?

Dipl.-Ing. (FH) Klaus Stürmann
Das Bestreben in der Entwicklung für Bewegungsmelder dreht sich seither um die Verbesserung der Detektionsintelligenz, d.h. die Bewegungserfassung und deren Auswertung, um die Fehlalarmierung gegen Null zu reduzieren.
Ein Ziel, dem man heutzutage schon sehr nahe gekommen ist. Architektonische Besonderheiten, die sich in Gebäudeform und Materialeinsatz sowie durch spezifische Anforderungen an die Raumnutzung auszeichnen, stellen für die Bewegungserfassung mehr denn je hohe Anforderungen dar. Auf die damit einhergehenden veränderten Umgebungsbedingungen, wie z.B. verstärkter Lichteinfall durch große Glasflächen, thermische Quellen durch Klimaanlagen oder der Einfluss von Funkfrequenzen erfordern oft den Einsatz einer doppelten Absicherung durch Dual-Bewegungsmelder.


In ihnen werden zwei Detektionsarten zur sicheren Alarmauswertung kombiniert, hauptsächlich heute Passiv-Infrarot- und Mikrowellentechnologie (Abb.1).. Im Gegensatz zur Fehlalarmauslösung ist die Nichtauslösung bei der Eindringung eines Täters bisher kaum von Bedeutung, da diese durch die Optimierung in der Projektierung schon ausgeschlossen sein sollte. Die Fehlalarmauslösung birgt also mehr Risiken für den Betreiber, der nicht nur für die Einsatzkosten des Sicherheitspersonals aufkommen muss, sondern auch noch die negative Außenwirkung durch eine genervte Nachbarschaft bzw. das Vertrauen in die Zuverlässigkeit seines Sicherheitssystems zu verkraften hat.
Aber nicht nur für den Betreiber, auch für den Facherrichter spielt der Fehlalarm eine große Rolle. Schließlich ist er derjenige, dem seine fachliche Reputation in Frage gestellt wird, hat er doch oft die Produktauswahl und die Projektierung vorgenommen. Er ist der erste, der sich den Fragen des Betreibers stellen muss. Getreu dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert“ – steht die Zukunft des Errichters auf dem Spiel. Es ist also unabdingbar im Interesse aller Beteiligten, Qualitätsmelder bzw. hochwertige Dual-Bewegungsmelder einzusetzen, um bauliche Detektionsprobleme zu vermeiden. Dies betrifft auch gerade die nachträglichen räumlichen Veränderungen in der Erfassungsfläche des Bewegungsmelders, z.B. durch Umgestaltung der Verkaufsflächen im gewerblichen Bereich.

Auch Täter gehen mit der Zeit
Die technischen Möglichkeiten, die heute dem professionellen Täter zur Verfügung stehen, um einen Bewegungsmelder auszutricksen, sind natürlich gestiegen. Man denke nur an die neuen dreidimensionalen Drucker, die beinahe jede gewünschte Form anfertigen können. Eine Abdeckung des Melders ist für den Betreiber so gut wie nicht zu erkennen. Eine weitere Alternative, die Technologie des Bewegungsmelders auszutricksen, in dem man durch spezielle Ganzkörperanzüge die Körpertemperatur zu verbergen versucht, wird angewendet. Was auch immer den Täter dazu verleitet, in ein „Scharf?“ geschaltetes Objekt einzudringen, bedarf schon einer immensen kriminellen Energie, die allerdings in den meisten Fällen durch eine zuverlässige Alarmauslösung schnell beendet wird.
Die Nichtauslösung als Thematik in der Sicherheitsbranche
Beim „Fachausschuss Einbruchmeldetechnik“ des BHE vom 05.09.2012 wurde die Nichtauslösung zum Thema erhoben. Immer häufiger wurden Fälle der Nichtauslösung aus der Praxis gemeldet. Dies war auch Anlass für ein namhaftes Bankinstitut, die eingesetzten Bewegungsmelder auf Nichtauslösung zu prüfen. Auslöser war ein Täter, der in einer Filiale den Weg zum Tresor gekrochen ist – ohne Auslösung des Bewegungsalarms, was in der Videoaufzeichnung gut zu erkennen war.

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