Brandschutztechnische Dokumentation ist unverzichtbar

Die Dokumentation eines Gebäudes und dessen Anlagentechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaft wirtschaftlichen und sicheren Betrieb einer gebäudetechnischen Gesamtinvestition.

Die Dokumentation eines Gebäudes und dessen Anlagentechnik ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaft wirtschaftlichen und sicheren Betrieb einer gebäudetechnischen Gesamtinvestition.

Dipl.-Ing. Manfred Lippe
Insbesondere der Gebäudebetreiber sollte an einer aussagefähigen und lückenlosen Dokumentation ein sehr hohes Interesse haben. Kurzfristig wird er das Fehlen einer entsprechenden Dokumentation kaum bemerken. Da gerade der Gebäudebetreiber für alle Vorgänge im Zusammenhang mit seinem Gebäude die erforderlichen Nachweise zur Einhaltung der baurechtlichen Regelwerke und der a.R.d.T. über die „Lebensdauer“ erbringen muss und darüberhinaus auch für alle Verletzungen der Verkehrssicherheit haftet, sollte er zum „erforderlichen Zeitpunkt“ über alle relevanten Nachweise verfügen. Diese lückenlosen Nachweise zur Einhaltung der Verkehrssicherheit (siehe auch MBO 2002, § 3, Absatz 1) können ebenfalls Ärger und Geld sparen. Der Gebäudebetreiber sollte dabei auch bedenken, dass ein Gebäude lebt und daher auch alle wesentlichen Veränderungen nachvollziehbar dokumentieren lassen.

Die Dokumentation ist somit eine zentrale Aufgabe des Gebäudebetreibers und seiner verantwortlichen Bauleiter. Neben den baurechtlichen Nachweisen, entsprechend dem Brandschutzkonzept, sollten auch alle Details des gebäudetechnischen Brandschutzes, z.B. die Verwendbarkeitsnachweise, die Übereinstimmungserklärungen und evtl. Abweichungen dokumentiert werden. Man kann dabei zwischen mehreren Schwerpunkten der Dokumentation unterscheiden:

  • Gebäudedokumentation der Architektur inkl. der Nachweise des genehmigten Bestandsgebäudes, der Nachtragsgenehmigungen und der Nachweise für den Brand-, Schall- und Wärmeschutz als Grundlage von baurechtlichen Genehmigungen
  • Brandschutztechnische Dokumentation inkl. aller Anforderungen aus den baurechtlichen Regelwerken Dokumentation der technischen Anlagen, z.B. Feuerungs-, Lüftungs-, Elektro-, Aufzugsanlagen
  • Dokumentation der sicherheitstechnischen Anlagen und deren laufender Prüfberichte

Wenn der Gebäudebetreiber/-inhaber eine vollständige Dokumentation nachweist, kann er diese Daten den für ihn tätigen Planern, Dienstleistern und Prüfsachverständigen als projektspezifische Detailinformation zur Verfügung stellen. Sein Vorteil besteht darin, dass er keinen Zeit- und Informationsverlust hinnehmen und den erhöhten Beschaffungsbedarf nicht doppelt und dreifach bezahlen muss.

Wer zielorientiert und vollständig dokumentieren lässt, kann dauerhaft Zeit und Geld sparen.
Weiterhein werden Interpretationsdefizite auf Grund unvollständiger Informationen vermieden. Das Problem ist natürlich darin zu sehen, dass sich der wirtschaftlichse Erfolg erst über die mittelfristige Lebensdauer des Gebäudes inkl. der technischen Anlagen rechnet. Der Autor betreut sehr viele Kunden im Bereich des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Das größte Problem ist, dass sehr oft die Unterlagen der ersten Baugenehmigung nicht mehr zu finden sind. Bei den Baubehörden kommt es des Öfteren vor, dass Baugenehmigungsunterlagen nach 10 Jahren und mehr nicht mehr auffindbar sind. Gründe hierfür können Veränderungen der Zuständigkeiten oder Umzüge innerhalb der Verwaltungen sein. Hier ist eindeutig der Gebäudebetreiber/-inhaber in der Pflicht. […]

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