Brandschutz von Rohrdurchführungen

Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen und Wärme- und schallschutztechnische Anforderungen berücksichtigen

Die mit den Rohrdurchführungen verbundenen Gefahren sind vielfältig: Rohrdurchführungen nicht nur auf brandschutztechnische Belange beschränken, sondern es gibt auch Anforderungen an den baulichen Schall- und Wärmeschutz, die in der Praxis nicht selten als weniger gefährliche Vorschriften etwas vernachlässigt werden.

Dr. Bernd Hanel
Um die Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen zu gewährleisten, werden häufig wärme- und schallschutztechnische Vorschriften ignoriert. Wer jedoch zu Kompromissen bereit ist, läuft Gefahr, kein mangelfreies Werk zu erstellen. Brandabschnitte in Gebäuden unterliegen nach der Musterbauordnung MBO bzw. den Landesbauordnungen LBO besonderen Bedingungen, und Öffnungen – z.B. in Brandwänden – sind nur mit brandschutztechnischen Auflagen zulässig ( § 30 MBO ). Häufig müssen aber gerade durch brandschutztechnisch getrennte Gebäudeabschnitte zahlreiche Rohrleitungen für Trinkwasser, Abwasser, Heizungsanlagen, Gasversorgung, Laborbetrieb, Druckluft sowie für elektrische Leitungen ( Stromversorgung, EDV, Antennen-, Telefonanlagen usw.) geführt werden.

Die mit den Rohrdurchführungen verbundenen Gefahren sind vielfältig:

  • Übertragung von Feuer und Rauch durch mangelhaft verschlossene Öffnungen
  • Brandübertragung durch Überhitzung der Rohre ( Wärmeleitung insbesondere von metallenen Rohren mit großem Durchmesser)
  • Brand- und Rauchübertragung durch abgebrannte Rohrleitungen und Rohrdämmungen der Baustoffklasse B1 und B2 ( Kunststoffrohre, Dämmungen aus Schaumkunststoffen )
  • Zerstörung oder Beschädigung von Bauteilen durch thermische Längenausdehnung der Rohr materialien.

Um Rohrdurchführungen brandschutztechnisch zu sichern und die Übertragung von Feuer und Rauch wirksam zu verhindern, werden Zusatzeinrichtungen wie z.B. Brandschutz-Dämm-Manschetten benötigt. Auch wenn „Brandschutz bei Rohrdurchführungen“ nur ein Teilgebiet des baulichen Brandschutzes ist, sind die damit verbundenen Fragen und zu lösenden Probleme außerordentlich komplex und vielfältig, wie ein Blick in die Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Ausgabe November 2005, deutlich macht.

Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an Rohrdurchführungen nicht nur auf brandschutztechnische Belange beschränken, sondern es gibt auch Anforderungen an den baulichen Schall- und Wärmeschutz, die in der Praxis nicht selten als „weniger gefährliche“ Vorschriften etwas vernachlässigt werden. Damit werden aber werkvertragliche Aspekte berührt, denn trotz der Priorität und der besonderen Bedeutung des Brandschutzes dürfen die weiteren werkvertraglichen Leistungsziele (BGB § 633 bzw. VOB/B §13) nicht außer Acht gelassen werden. Bei dem häufig noch üblichen VOB-Vertrag (der allerdings durch das BGB in der Fassung vom 1. 1. 2009 mit den Änderungen des neuen Forderungssicherungsgesetzes in seiner Wirksamkeit gegenüber Verbrauchern deutlich eingeschränkt wurde) ist die geschuldete Werkleistung nur dann mangelfrei, wenn sie zur Zeit der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) entspricht.

Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.

Die gleichen Grundsätze und Bedingungen für eine mangelfreie Werkleistung gelten im Übrigen auch für einen BGB-Werkvertrag. Das Fazit ist eindeutig: Rohrdurchführungen gelten dann als mangelfrei, wenn sie neben der verlangten Brandschutzqualität auch allen weiteren werkvertraglichen Anforderungen entsprechen, Tab.1.

Rohrdurchführungen durch klassifizierte Bauteile
Neben der oben gemachten Aussage zu Brandwänden dürfen gemäß Musterbauordnung MBO 2002 Leitungen durch die raumabschließenden Bauteile nur dann geführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist. Deshalb ist eine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben. Es gibt dazu verschiedene Möglichkeiten, Rohrleitungen entsprechend dieser Vorgabe durch Decken und Wände zu führen: […]

Schreibe einen Kommentar