Biologische Fettabscheider- Nachbehandlung

BIFENA – neuartiges System reduziert Abwasserkosten

Biologische Fettabscheider- Nachbehandlung: BIFENA - neuartiges System reduziert Abwasserkosten. Bei der Lebensmittelverarbeitung  (Hotelküchen, Werksküchen,  Spezialitätenrestaurants, Ganztagesgroßküchen oder Krankenhäuser) fällt in der Regel organisch hoch belastetes Abwasser an. Die meisten Betriebe leiten dieses Abwasser in kommunale Kläranlagen.

Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Mültner, Produktmanager
Bei der Lebensmittelverarbeitung (Hotelküchen, Werksküchen, Spezialitätenrestaurants, Ganztagesgroßküchen oder Krankenhäuser) fällt in der Regel organisch hoch belastetes Abwasser an. Die meisten Betriebe leiten dieses Abwasser in kommunale Kläranlagen. Die Einleitungsbedingungen werden durch Ortssatzungen geregelt, in denen Grenzwerte für die Beschaffenheit des Abwassers vorgegeben sind. Die Zurückhaltung von Fetten, Ölen, Talg, Butter, Schmalz und ähnlichen Stoffen aus dem öffentlichen Kanalnetz sind in der DIN 4040 bzw. EN 1825 hinreichend geregelt.

Ein großer Teil der Fette (lipophile Stoffe) aus diesen Großküchen ist im Abwasser emulgiert. Herkömmliche Schlamm-Fettfänge halten diese Fette nicht zurück. In der Regel muss man mit 400-600 mg/l lipophilen Stoffen nach dem Fettabscheider rechnen. Viele Abwasserverbände und Kommunen legen aber in Ihren Satzungen Grenzwerte bezüglich des einzuleitenden Schmutzwassers fest (z.B. Frankfurt/Main fordert weniger als 100 mg/l lipophile Stoffe im Abwasser), die mit der mechanischen Abscheide-Methode des Fettabscheiders (Schwerkraftprinzip) hinsichtlich der Parameter CSB, BSB5 und lipophiler Stoffe (Fette) um das 3-5fache überschritten werden. Ohne eine zusätzliche Abwasserbehandlung können diese Werte von vielen Betrieben nicht eingehalten werden. Ziel der Behörden ist es, die Folgen der starken Verschmutzung (Verstopfungen, Korrosionen, Mehraufwand beim Klären) nicht auf die Allgemeinheit verteilen zu müssen. Vielerorts werden Starkverschmutzer- Beiträge auf Basis dieser Grenzwerte erlassen. Das heißt: Gebühren entsprechend dem Verschmutzungsgrad des Abwassers.

Maßnahmen der Behörden

 

  • Kostenübernahme für die Kontrolle der Grenzwerte
  • Verhängung eines Bußgeldes wegen Ordnungswidrigkeiten (je nach Satzung und Gemeinde bis 10.000 € / Verstoß)
  • Kosten bei Wertüberschreitung (je Messung ca. 300 – 450 €)
  • Erhebung der Starkverschmutzerabgabe (verschiedene Berechnungsmodelle, abhängig vom Verschmutzungsgrad des Abwassers und der eingeleiteten Menge)
  • Versagen der Betriebserlaubnis bei „wiederholter, unerlaubter Einleitung“

Eine weitergehende Abwasserbehandlung kann hier die Kosten erheblich senken.

Arten der Abwasserbehandlung

Als erster Schritt der Abwasserbehandlung werden oftmals mechanische und chemische Reinigungsstufen eingesetzt. Neben diesen in vielen Fällen erforderlichen Vorbehandlungen ist es aber häufig vorteilhaft, eine weitergehende Abwasserreinigung durchzuführen, um Starkverschmutzer-Zuschläge einzusparen oder die vorgegebenen Grenzwerte nicht zu überschreiten. Gängige Verfahren sind die Fe/Al- Fällung mit anschließender Flotation oder auch Filtration und die Fällung mit Kalkmilch. Um einen guten Wirkungsgrad zu erreichen, müssen in der Regel Fällungshilfsmittel zudosiert werden. Der Nachteil ist, dass hierbei zusätzliche Kosten für Chemikalien, Geruchsbelästigungen sowie hohe Entsorgungskosten entstehen. Anders bei der biologischen Reinigung des Abwassers.

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