Elektrolytische Desinfektion von Trinkwasser

Die Einhaltung der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) [2] auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (InfschG) [3] verbindlich vorgeschriebenen mikrobiologischen Qualität des Trinkwassers ist insbesondere bei Hausinstallationen, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch an die Öffentlichkeit („öffentlich-gewerblicher Bereich”, vgl. [4]) abgegeben wird, wichtig.

Elektrolytische Desinfektion von Trinkwasser

Ist ein hausinternes Trinkwasser- Installationssystem von einem Biofilm besiedelt, der eine pathogene Spezies wie z.B. Legionellen beherbergt, kann das aus den Armaturen fließende Wasser schädliche Konzentrationen derartiger Krankheitserreger enthalten. Dieses Wasser mit seinem gesundheitsgefährdenden Potential entspricht nicht den Qualitätsanforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] und der darauf beruhenden Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) [2] und darf nicht an Verbraucher abgegeben werden. Dies gilt insbesondere für Trinkwasserinstallationen, aus denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird („öffentlich-gewerblicher Bereich”)