Anforderungen an die Trinkwasserhygiene nach DVGW W551

Trinkwasser – Anlagenoptimierung bei Kleinanlagen

Trinkwasser - Anlagenoptimierung bei Kleinanlagen

Dipl.-Ing. (FH) Alexander von Ahnen
Legionellen und Trinkwasserhygiene bei Großanlagen sind derzeit in aller Munde. Doch was ist mit Kleinanlagen? Sind dort keine Maßnahmen zu treffen? Der vorliegende Artikel soll diese Frage beantworten und eine Lösungsmöglichkeit inkl. Anlagenoptimierung aufzeigen.
Ein Blick in die aktuelle Trinkwasserverordnung zeigt zunächst einmal keine Unterscheidung zwischen Klein- und Großanlagen, wenn es um die Zuständigkeit der Trinkwasserverordnung und die Einhaltung der Grenzwerte geht.


Alle „Anlagen der Trinkwasser-Installation, aus denen Trinkwasser aus einer Anlage an Verbraucher abgegeben wird (ständige Wasserverteilung) sind Wasserversorgungsanlagen“ (§ 3, Nr. 2e TrinkwV). Auch die Anforderung an das Trinkwasser ist gleich: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. (…)“ (§ 4, Abs. 1 TrinkwV). „Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger … die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.“ (§ 5, Abs. 1 TrinkwV). Die Stelle der Einhaltung sind dabei“ … diejenigen Zapfstellen, die sich in der Trinkwasser-Installation befinden und die der Entnahme von Trinkwasser dienen.“ (§ 8, Nr. 1 TrinkwV).

Darüber hinaus wird in § 3 Nr. 12 TrinkwV jedoch die Unterscheidung zwischen einer Großanlage und einer Kleinanlage zur Trinkwassererwärmung definiert. Demnach sind Großanlagen alle Anlagen mit einem „Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung; entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.“, sind also Kleinanlagen im Sinne der Verordnung. Diese Definition entspricht im Wesentlichen derjenigen, die im DVGW-Arbeitsblatt W551 beschrieben ist. […]

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