Abwassergebühren und Wirtschaftlichkeit – Vision oder Wirklichkeit?

SINNVOLLE INVESTITION ODER PURER LUXUS?

In der Regel macht sich schon ein einfach montierter Garten-Wasserzähler oder ein bereits im Neubau eingesetzter Verbrauchs- bzw. Absatzmengenzähler in der ersten Saison bezahlt, da keine oder nur noch geringe Gebühren anfallen.

Gerald Brietzke
In Deutschland werden die Abwassergebühren in der Regel nach dem verbrauchten Trinkwasser berechnet. Ausgenommen sind hiervon lediglich die Nutzer von privaten Kleinkläranlagen, üblicherweise Objekte im ländlichen Bereich. Diese Situation beschäftigt immer häufiger Politik, Wasserwirtschaft und Verbraucher gleichermaßen, da doch nicht jeder Liter Trinkwasser in die öffentliche Kanalisation zurückgelangt und dementsprechend auch nicht kostspielig aufbereitet werden muss.
Die Kosten für Abwasser können nach einer Studie der IHK Hessen [1] durchaus zwischen € 1,00 und € 5,00 je m³ variieren und teilweise ein Vielfaches der Gebühren für Frisch- bzw. Trinkwasser betragen,Abb.2 und 3. Jeder Bürger hat damit durchschnittlich mit € 0,35 für die Ableitung und Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser pro Tag zu rechnen [2]. Eine mögliche Besteuerung der Abwasserbeseitigunghätte allerdings fatale Folgen.

Im europäischen Vergleich schneidet Deutschland ohnehin eher schlecht ab und weist vor allem hohe Kosten auf. Eine weitere kontinuierliche Kostensteigerung wird nicht nur aufgrund explodierender Energiepreise zu erwarten sein, sondern auch wegen des größeren Recyclingaufwandes und der demografischen Entwicklung in unserem Land. Hohe Investitionskosten bei knappen Kassen könnten die öffentliche Hand außerdem dazu zwingen, Gebühren zu erhöhen

ZUSAMMENHANG ZWISCHEN GARTENWASSER UND ABSATZMENGE
Städten, Gemeinden oder so genannten Abwasserverbänden möchte der Verbraucher jedoch gerade vor diesem Hintergrund keine unberechtigten Abwassergebühren für verbrauchtes Wasser „schenken”, welches beispielsweise für die Gartenbewässerung verwendet wird, also nicht in die Kanalisation gelangt. Sehr viele Kommunen sind daher mittlerweile bereit, das im Garten oder Außenbereich verbrauchte Wasser durch Gartenwasser-, Zapfhahn- oder auch Absatzmengenzähler messtechnisch einwandfrei zu erfassen und den Verbrauch bei der turnusmäßigen Abrechnung entsprechend zu berücksichtigen, Abb.1. Von technischer Seite sind dabei einige wesentliche Kriterien zu erfüllen:

  • Der Wasserzähler muss entsprechend den amtlichen Vorschriften geeicht sein (Kaltwasser 6 Jahre).
  • Eine Plombierung muss erfolgen, um Manipulationen ausschließen zu können.
  • Der Zähler sollte unlösbar mit der Armatur verbunden sein.
  • Er ist frostfrei zu installieren bzw. muss frostsicher sein, damit ein Betrieb über die gesamte Eichperiode von bis zu 6 Jahren möglich/gewährleistet ist.

Von Seiten der Kommunen gibt es leider immer wieder unterschiedliche Auslegungen und Sichtweisen, sodass nicht von einer bundesweit verbindlichen Regelung zu sprechen ist. Dabei gibt es preiswerte, professionelle und sichere Modelle und Lösungen, die in einigen Regionen Deutschlands schon realisiert sind. In der Umsetzung, also der Installation entsprechender Produkte, kann es jedoch problematisch werden. Nicht alle Institutionen (meist Kommunen) ermöglichen dem Verbraucher z. B. den kostengünstigen Einbau eines Wassermengenzählers, weil zusätzliche Gebühren für technische Abnahmen, Verplombung, Verwaltung und Überprüfung sowie die Ablesung und Abrechnung erhoben werden. Jeder Verbraucher sollte sich daher vorher bei der zuständigen Kommune erkundigen, ob sich der Einsatz solcher Komponenten rentiert.

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