Abschottungen von Rohrleitungen

Wand- und Deckendurchführungen mit elastomeren Dämmstoffen

Abschottungen von Rohrleitungen: Sowohl in öffentlichen als auch in privat genutzten Gebäuden kann die Gefahr von Bränden niemals ganz  ausgeschlossen werden. Im Falle der  Entstehung und Ausbreitung eines  Brandes besitzen die an- bzw.  eingrenzenden Bauteile die Aufgabe, den Brand einzukapseln.

Dipl. Ing. (FH) Michaela Störkmann
Sowohl in öffentlichen als auch in privat genutzten Gebäuden kann die Gefahr von Bränden niemals ganz ausgeschlossen werden. Im Falle der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes besitzen die an- bzw. eingrenzenden Bauteile die Aufgabe, den Brand einzukapseln. So kann Zeit gewonnen werden, den begrenzten Brand zu löschen und – das ist natürlich das wichtigste Ziel in einem Brandfall – den Benutzern des Gebäudes das ungefährdete Verlassen des Brandeinwirkungsbereiches ermöglicht werden. Der folgende Fachartikel beschreibt, wie das Brandweiterleitungsrisiko im Raum oder durch angrenzende Bauteile durch den korrekten Einsatz elastomerer Dämmstoffe vermindert werden kann.

Grundlagen für den baulichen Brandschutz

In der Bundesrepublik Deutschland obliegt das Baurecht den einzelnen Länderregierungen. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Landesbauordnung. In den Landesbauordnungen einschließlich der Sonderverordnungen, Richtlinien, Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen sind die Brandschutzanforderungen festgehalten. Verordnungen haben – wie Gesetze – bindende Wirkung. Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann auch in Form von Verwaltungsvorschriften (z. B. Richtlinien) Vorgaben für brandschutztechnische Anforderungen erlassen. So existiert beispielsweise eine Richtlinie für Leitungsanlagen (MLAR 03/2000), in der konkretere Maßnahmen für die Leitungsdurchführung durch feuerbeständige Wände und Decken beschrieben sind. Lassen sich aus den Landesbauordnungen oder Richtlinien die erforderlichen baulichen Mindest- Brandschutzmaßnahmen entnehmen, so beinhalten Sie keinerlei Prüfkriterien. Diese finden sich in der DIN 4102. Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in die beiden Hauptbaustoffklassen nichtbrennbar (A) und brennbar (B) eingestuft. Bauteile werden dagegen nach ihrem Feuerwiderstand in einzelne Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.

Die Brandweiterleitung

Die Brandweiterleitung in benachbarte Räume oder in andere Geschosse wird im Wesentlichen vom Brandverhalten der Bauteile bestimmt. Die Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils gibt Auskunft darüber, wie lange ein Bauteil einer definierten Brandbelastung standhält. Die Feuerwiderstandsklasse wird durch Prüfungen nach DIN 4102 ermittelt, wobei das Bauteil nach der Einheits- Temperaturzeitkurve belastet wird. Die Zuordnung der Feuerwiderstandsklassen hängt davon ab, wie lange ein Bauteil der Brandbelastung nach der Einheits- Temperaturkurve (ETK) standhält. Bei den Bauteilen setzt sich die Kurzbezeichnung aus einem Großbuchstaben, z. B. „F” für Wände und Decken oder „R” für Rohrabschottungen und einer Zahl zusammen.

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