Abschottung von Rohr- und Kabeldurchführungen sowie brandschutzgeprüfte Befestigungstechnik

Vorbeugender baulicher Brandschutz in der Haustechnik nach MBO 2002 und MLAR 2005

Brandschutz an Bauwerken rettet Leben, immer dann, wenn er gut durchdacht und gut gemacht ist. Werden Brandschutzvorschriften dagegen missachtet, hat das oft verheerende Folgen. Trauma und Ursache für umfassende Veränderungen gleichermaßen ist der Brand am Düsseldorfer Flughafen im Mai 1996, bei dem 17 Menschen ihr Leben verloren.

Dipl.-Ing. (FH) Kai Schnippe, Dipl.-SpOec. (Univ.) Sebastian Rösch
Brandschutz an Bauwerken rettet Leben, immer dann, wenn er gut durchdacht und gut gemacht ist. Werden Brandschutzvorschriften dagegen missachtet, hat das oft verheerende Folgen. Trauma und Ursache für umfassende Veränderungen gleichermaßen ist der Brand am Düsseldorfer Flughafen im Mai 1996, bei dem 17 Menschen ihr Leben verloren. Dieser Fall ist insbesondere als Beispiel geeignet, weil die Verstöße gegen Brandschutzvorschriften nicht nur zur Entstehung des Brandes beigetragen haben, sondern weil auch dessen gravierende Folgen auf diese Verstöße zurückzuführen waren. Alle, die mit der Errichtung und Instandhaltung eines Gebäudes befasst sind, werden in die Pflicht genommen. Dies wird im § 14 der MBO 2002 deutlich gemacht: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Ein auf europäischer Ebene ebenso weit reichender wie tragischer Vorfall ereignete sich 2005 in der Nähe von Amsterdam – bei einem Brand in einer Haftanstalt des Flughafens Schiphol, bei dem elf Menschen tödlich verunglückten. Die Ursache des immensen Schadens war auch hier weniger die Entstehung an sich als viel mehr die rasche „Ausbreitung“ des Brandes sowie unzureichende Evakuierungsmöglichkeiten durch unzugängliche „Rettungswege“.

Somit rückte das sensible Thema „vorbeugender, baulicher Brandschutz“ erneut in den Fokus des öffentlichen Interesses. Betroffen sind Objektbauten, wo nun eine sichere, effiziente und rauchgasdichte Abschottung von Rohr- und Kabeldurchführungen sowie brandschutzgeprüfte Befestigungen in klassifizierten Zwischendecken künftig einen festen Bestandteil in der Planung einnehmen müssen.

Unabhängig der moralischen Instanzen, die Anlass genug sein dürften, bestehen inzwischen laut Musterbauordnung (MBO) 2002 sowie Muster-Leitungs- Anlagen-Richtlinie (MLAR) 2005 Verordnungen, die eine obligatorische Wirkung für Hersteller, Planer und das verarbeitende Handwerk gleichermaßen haben.

Rechtliche Grundlagen:
Die Musterbauordnung (MBO) 2002 ist die Basis für alle Überlegungen rund um den baulichen Brandschutz. Die dargestellten Randbedingungen dienen als Entscheidungsgrundlage zur Planung für Architekten, Fachplaner und Fachhandwerker. Zwar ist die MBO noch nicht in allen Bundesländern landesrechtlich umgesetzt, doch aufgrund des §1, Absatz 1 auf alle Leitungsanlagen innerhalb von Gebäuden anzuwenden: „Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte.

Es gilt auch für Grundstücke sowie andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.“ Ferner wird in § 3, Absatz 1 der allgemeinen Anforderungen auf die Schutzziele eingegangen. So sind “ Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere von Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensordnungen nicht gefährdet werden.“

Die MBO 2002 definiert in ihren Begriffsbestimmungen Gebäude aller Art und unterteilt sie in verschiedene Gebäudeklassen.
Darin wird im Einzelnen festgelegt, welche Anforderungen an Bauteile, wie zum Beispiel Wände oder Decken in Keller und Obergeschossen oder an Flucht- und Rettungswege zu stellen sind. Das betrifft in gleichem Maße die technische Gebäudeausrüstung. […]

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