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Mikroorganismen


Grauwasserrecycling wirtschaftlich schon rentabel?

Recyclinganlagen für Grauwasser: Qualitätsanforderungen, Verfahrensübersicht und Wirtschaftlichkeit

Recyclinganlagen für Grauwasser:  Qualitätsanforderungen, Verfahrensübersicht und deren Wirtschaftlichkeit.

Prof. Dr.-Ing. Jutta Kerpen, Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik Dipl.-Ing. Dominik Zapf
Angesichts der hohen Kosten der konventionellen Abwasserentsorgung mit ihrem großen Verbrauch an Energie und natürlichen Ressourcen wurden in den letzten Jahren zunehmend neue, nachhaltige Wege der dezentralen Abwasserentsorgung entwickelt. Zu den alternativen Sanitärkonzepten zählt neben der separaten Behandlung der Abwasserteilströme Braun- und Gelbwasser das Grauwasserrecycling. Letzteres ist eng mit den alternativen Sanitärkonzepten verbunden, aber kann bereits heute nach dem Stand der Technik und mit wenig Aufwand einen Beitrag zur Abwasserproblematik und zur Schonung der lebenswichtigen Ressource Wasser beisteuern. Untersuchungen vom September 2005 im Rahmen der Diplomarbeit des Mitautors haben gezeigt, dass Grauwasserrecyclinganlagen bei einer geringen Anzahl von Personen wirtschaftlich noch nicht rentabel sind, für größere Einheiten wie z.B. Hotels und Sportanlagen jedoch zu einer erheblichen Kostenersparnis beitragen können.

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Gefahr aus dem Kühlturm

Ozoneinsatz als Alternative zur Kühlwasser-Behandlung mit Bioziden

Ozoneinsatz als Alternative zur  Kühlwasser-Behandlung mit Bioziden: Aufgrund der bisherigen Untersuchungen und Erfahrungen wird empfohlen, neue Verordnungen für alle Kühl- oder Befeuchtungssysteme zu erlassen, die Aerosole emittieren. Darüber hinaus sollen Kontrollen verschärft und Vorgaben für Reinigung und Desinfektion zur Pflicht gemacht werden

Willibald Schodorf, Winfried Hackl und Dr. Matthias Hoffmann
Nach dem Ausbruch der Legionärskrankheit im Januar 2004 mit sieben Toten und 59 Infizierten im Umfeld der Firma Noroxo (einer Tochter des US-Ölkonzerns ExxonMobil) in Harnes, Nordfrankreich, ermitteln die Justizbehörden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Als Emittent betrachten die Behörden einen Industriekühlturm. Das Pariser Umweltministerium wirft der Firmenleitung einen schweren Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen vor. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen und Erfahrungen wird empfohlen, neue Verordnungen für alle Kühl- oder Befeuchtungssysteme zu erlassen, die Aerosole emittieren. Darüber hinaus sollen Kontrollen verschärft und Vorgaben für Reinigung und Desinfektion zur Pflicht gemacht werden

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