zu Infektionsschutzgesetzes

Infektionsschutzgesetzes

Elektrolytische Desinfektion von Trinkwasser

Verordnungsgerechte und regelwerkskonforme Desinfektion von hausinternen zirkulierenden Trinkwasserinstallationen

Die Einhaltung der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) [2] auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (InfschG) [3] verbindlich vorgeschriebenen mikrobiologischen Qualität des Trinkwassers ist insbesondere bei Hausinstallationen, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch an die Öffentlichkeit („öffentlich-gewerblicher Bereich”, vgl. [4]) abgegeben wird, wichtig.

Prof. Dr. Dieter Kreysig, wissenschaftlicher Berater,
Dipl.-Ing. Holger Hennig, Gruppenleiter,
Dipl.-Ing. Burkhard Sandt, Leiter Betrieb und Entwicklung a. D.
Die Einhaltung der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) [2] auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (InfschG) [3] verbindlich vorgeschriebenen mikrobiologischen Qualität des Trinkwassers ist insbesondere bei Hausinstallationen, aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch an die Öffentlichkeit („öffentlich-gewerblicher Bereich”, vgl. [4]) abgegeben wird, wichtig.

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Elektrolytische Desinfektion von Trinkwasser

Verordnungsgerechte Desinfektion von Trinkwasser und hausinternen Trinkwasserinstallationen mit dem Elektrolyse-Verfahren

Ist ein hausinternes Trinkwasser- Installationssystem von einem Biofilm  besiedelt, der eine pathogene Spezies  wie z.B. Legionellen beherbergt, kann  das aus den Armaturen fließende Wasser schädliche Konzentrationen derartiger Krankheitserreger enthalten. Dieses Wasser mit seinem gesundheitsgefährdenden Potential  entspricht nicht den  Qualitätsanforderungen des  Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Prof. Dr. Dieter Kreysig, wissenschaftlicher Berater Dipl.-Ing.Burkhard Sandt, Leiter Technik und Betrieb
Ist ein hausinternes Trinkwasser- Installationssystem von einem Biofilm besiedelt, der eine pathogene Spezies wie z.B. Legionellen beherbergt, kann das aus den Armaturen fließende Wasser schädliche Konzentrationen derartiger Krankheitserreger enthalten. Dieses Wasser mit seinem gesundheitsgefährdenden Potential entspricht nicht den Qualitätsanforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] und der darauf beruhenden Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) [2] und darf nicht an Verbraucher abgegeben werden. Dies gilt insbesondere für Trinkwasserinstallationen, aus denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird („öffentlich-gewerblicher Bereich”)

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