zu Gesamtenergieeffizienz

Gesamtenergieeffizienz

Energieeffiziente Kältetechnik

Stellenwert der Automatisierungstechnik für einen energieeffizienten Betrieb sowie optimierte Betriebsführung von Kälteanlagen

Vor dem Hintergrund der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wie der  EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz  und zu Energiedienstleistungen oder der ab 2006 gültigen EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nimmt das Thema Energieeffizienz auch in der Kältetechnik einen immer höheren  Stellenwert ein. Die Kälte- und  Klimabranche kann und muss durch  energieeffiziente Kälte- und  Klimaanlagen einen signifikanten  Beitrag zur Energieeinsparung leisten.

Prof. Dr.-Ing. Martin Becker, FH Biberach
Vor dem Hintergrund der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wie der EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen oder der ab 2006 gültigen EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nimmt das Thema Energieeffizienz auch in der Kältetechnik einen immer höheren Stellenwert ein. Die Kälte- und Klimabranche kann und muss durch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen einen signifikanten Beitrag zur Energieeinsparung leisten. Wo die Potenziale liegen und wie sie insbesondere durch den adäquaten Einsatz von Automatisierungstechnik erschlossen und genutzt werden können, diskutiert dieser Beitrag.

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Neuer Energiepass für ganz Europa

Auswirkungen auf Heiztechnik durch EU- Gebäuderichtlinie

Noch längst nicht alle Mieter und Immobilienerwerber lassen sich vor ihrer Entscheidung den Energiebedarfsausweis zeigen, obwohl er bei Neubauten einen guten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden zulässt. Ab 2006 muss nun verpflichtend bei Bau, Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes ein in ganz Europa gültiger Energiepass vorgelegt werden. Allerdings besteht noch Diskussionsbedarf hinsichtlich seiner Bezugsgrößen.

Prof. Dr.-Ing. Helmut Burger, Generalbevollmächtigter Dr.-Ing. Gerhard Meier-Wiechert, Leiter Technische Dokumentation
Die EnEV gilt inzwischen fast 3 Jahre. Der Energiebedarfsausweis ist zum Standard im Neubau geworden, auch wenn die öffentliche Nachfrage noch eher gering ist. Noch längst nicht alle Mieter und Immobilienerwerber lassen sich vor ihrer Entscheidung den Energiebedarfsausweis zeigen, obwohl er bei Neubauten einen guten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden zulässt. Ab 2006 muss nun verpflichtend bei Bau, Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes ein in ganz Europa gültiger Energiepass vorgelegt werden. Allerdings besteht noch Diskussionsbedarf hinsichtlich seiner Bezugsgrößen.

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