zu DIN V 18599

DIN V 18599

Klimatisierung mit dezentraler VRF-Multi-Split-Technik

Was versteht man unter dieser Technik?

Klimatisierung mit dezentraler  VRF-Multi-Split-Technik: Was versteht man unter dieser Technik?

Dipl.-Ing. Peter Iselt, Sonderbeauftragter
Bei Betrachtung unserer Gebäudelandschaft stellt man fest, dass viele Gebäude ohne jegliche Klimatisierung geplant werden. Hoher Glasanteil und hohe innere Wärmelasten schaffen ein Klima, das in den Büroräumen, gerade im Sommer, zu einer hohen Belastung und somit zu sinkender Arbeitskraft führt. Temperaturen um 24°C und mehr, bei relativen Luftfeuchtigkeiten von über 60%, bestimmen den Alltag in deutschen Gebäuden. Dank des „26°C-Urteils“ verschiedener Gerichte sehen sich Vermieter mehr und mehr in der Pflicht, etwas für das Behaglichkeitsgefühl und dadurch für die Leistungsfähigkeit der Menschen zu tun.
Wenn der Bauherr nicht bereit ist, bei der Erstellung eines Gebäudes die Kosten für eine zentrale Klimaanlage über Kanalsystem zu übernehmen, ist dezentrale Klimatisierung mit VRF-Multi-Split-Technik gefragt. Ab relativen Luftfeuchten von über 60% im Raum stellt sich ein Unbehaglichkeitsgefühl ein, das die menschliche Leistungsfähigkeit erheblich schmälert.  Daher sollten bei Betrachtung des Komforts stets Temperatur und Feuchte der Raumluft als „gekoppelte Größen“ betrachtet werden. Mit einer auf dem Dach installierten Außeneinheit, können bis zu 40 Räume klimatisiert und dabei ein Höhenunterschied von 50 Metern überbrückt werden.

Weiterlesen

Neuer Energiepass für ganz Europa

Auswirkungen auf Heiztechnik durch EU- Gebäuderichtlinie

Noch längst nicht alle Mieter und Immobilienerwerber lassen sich vor ihrer Entscheidung den Energiebedarfsausweis zeigen, obwohl er bei Neubauten einen guten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden zulässt. Ab 2006 muss nun verpflichtend bei Bau, Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes ein in ganz Europa gültiger Energiepass vorgelegt werden. Allerdings besteht noch Diskussionsbedarf hinsichtlich seiner Bezugsgrößen.

Prof. Dr.-Ing. Helmut Burger, Generalbevollmächtigter Dr.-Ing. Gerhard Meier-Wiechert, Leiter Technische Dokumentation
Die EnEV gilt inzwischen fast 3 Jahre. Der Energiebedarfsausweis ist zum Standard im Neubau geworden, auch wenn die öffentliche Nachfrage noch eher gering ist. Noch längst nicht alle Mieter und Immobilienerwerber lassen sich vor ihrer Entscheidung den Energiebedarfsausweis zeigen, obwohl er bei Neubauten einen guten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden zulässt. Ab 2006 muss nun verpflichtend bei Bau, Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes ein in ganz Europa gültiger Energiepass vorgelegt werden. Allerdings besteht noch Diskussionsbedarf hinsichtlich seiner Bezugsgrößen.

Weiterlesen