zu § 30 MBO

§ 30 MBO

Brandschutz von Rohrdurchführungen

Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen und Wärme- und schallschutztechnische Anforderungen berücksichtigen

Die mit den Rohrdurchführungen verbundenen Gefahren sind vielfältig: Rohrdurchführungen nicht nur auf brandschutztechnische Belange beschränken, sondern es gibt auch Anforderungen an den baulichen Schall- und Wärmeschutz, die in der Praxis nicht selten als weniger gefährliche Vorschriften etwas vernachlässigt werden.

Dr. Bernd Hanel
Um die Einhaltung von Brandschutzvorschriften bei Rohrdurchführungen zu gewährleisten, werden häufig wärme- und schallschutztechnische Vorschriften ignoriert. Wer jedoch zu Kompromissen bereit ist, läuft Gefahr, kein mangelfreies Werk zu erstellen. Brandabschnitte in Gebäuden unterliegen nach der Musterbauordnung MBO bzw. den Landesbauordnungen LBO besonderen Bedingungen, und Öffnungen – z.B. in Brandwänden – sind nur mit brandschutztechnischen Auflagen zulässig ( § 30 MBO ). Häufig müssen aber gerade durch brandschutztechnisch getrennte Gebäudeabschnitte zahlreiche Rohrleitungen für Trinkwasser, Abwasser, Heizungsanlagen, Gasversorgung, Laborbetrieb, Druckluft sowie für elektrische Leitungen ( Stromversorgung, EDV, Antennen-, Telefonanlagen usw.) geführt werden.

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Entrauchungskanäle nur noch mit Prüfzeugnis

Neue Anforderungen in der Bauregelliste

Entrauchungskanäle nur noch mit  Prüfzeugnis: Neue Anforderungen in der Bauregelliste. Seit dem 12. September 2001 sind vorgefertigte Entrauchungsleitungen ohne Feuerwiderstand in der Bauregelliste A enthalten. Dadurch sind alle Entrauchungsleitungen jetzt zulassungspflichtige Produkte. Sie bedürfen eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und müssen nach der DIN V 18232-6 geprüft sein.

Annette Hermansen
Seit dem 12. September 2001 sind vorgefertigte Entrauchungsleitungen ohne Feuerwiderstand in der Bauregelliste A enthalten. Dadurch sind alle Entrauchungsleitungen jetzt zulassungspflichtige Produkte. Sie bedürfen eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses und müssen nach der DIN V 18232-6 geprüft sein. Todesfälle sind weitestgehend eine Folge des Einatmens giftiger Dämpfe. Der Rauch entwickelt sich bereits in der Frühphase des Brandes so stark, dass selbst große Räume innerhalb weniger Minuten verraucht sind und Fluchtwege sowie Rettungsmaßnahmen immens behindert werden können.

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