Sicherungseinrichtungen schützen Trinkwasser

Gefährdungen der Trinkwassergüte richtig einschätzen und Rückfließen verhindern

Gefährdungen der Trinkwassergüte richtig einschätzen und Rückfließen verhindern

Die Erhaltung der Trinkwassergüte – von der Anlieferung durch das Versorgungsunternehmen bis zur Entnahmestelle – beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Temperaturhaltung und den bestimmungsgemäßen Betrieb. In gleichem Maße können mangelhafte Sicherungsmaßnahmen eine mikrobielle oder auch chemische Verunreinigung des Trinkwassers zur Folge haben. Eine Trinkwasserinstallation besitzt meist mehrere Verbindungen zu anderen Systemen mit mehr oder weniger gesundheitsgefährdenden Medien. Beispielhaft hierfür sind die Verbindung zwischen warmem und kaltem Trinkwasser oder die Verbindung zwischen dem Trinkwasser und der Heizungsanlage. Weiterhin gibt es Abgabestellen wie zum Beispiel Vieh­tränken, die besondere Anforderungen an die Verbindung zur Trinkwasser-Installation stellen. Die TrinkwV [1] schreibt vor, dass eine Trinkwasser-Installation „nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Siche­rungseinrichtung“ mit In­stallationen, in denen Nicht­trinkwasser vermutet werden kann, verbunden werden darf. Die technischen Maßnahmen zum Schutz unseres „Lebensmittels Nummer eins“ sind in den Regelwerken klar definiert. In der täglichen Praxis müssen die dort gestellten Anforderungen auf die örtlichen Bedingungen angewendet werden, was nicht selten Unklarheiten aufwirft.


Eine Sicherungseinrichtung, die für jede Installation mit individuellen örtlichen Gegebenheiten, spezifischen Anforderungen an die Wasserqualität und für alle Entnahmestellen geeignet ist, gibt es nicht. Der Fachmann muss das Gefährdungspotential der spezifischen Einbausituation analysieren, bewerten und eine Sicherungseinrichtung auswählen, die die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Dies kann ein Rückflussverhinderer, ein Rohrbelüfter, ein Systemtrenner oder auch eine Sicherheitstrennstation sein.

Gefährdungen klassifizieren

Maßgebliches Kriterium bei der Auswahl einer Sicherungseinrichtung sollte die Beschaffenheit der Flüssigkeit sein, vor deren Rückfließen das Trinkwasser geschützt werden soll. Die Beschaffenheit von Flüssigkeiten klassifiziert die DIN EN 1717 [2] und deren Ergänzungsnorm DIN 1988-100 [3] in fünf Kategorien. Abb.2 veranschaulicht das Risiko der Verunreinigung des Trinkwassers, welches mit ansteigender Kategorie zunimmt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind und Wasser, das gegebenenfalls lediglich in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur verändert wurde, ist der Kategorie 1 oder der Kategorie 2 zuzuordnen. Flüssigkeiten der Kategorie 1 oder der Kategorie 2 stellen keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit dar. Flüssigkeiten, die gesundheitsgefährdend sind, entsprechen den Kategorien 3, 4, und 5.

Gefährdungen, die von Stoffen (in der Regel Chemikalien) ausgehen, sind in Kategorie 3 und Kategorie 4 eingeordnet. Eine Abgrenzung zwischen Kategorie 3 und Kategorie 4 erfolgt anhand der mittleren letalen Dosis LD50 und der mittleren letalen Konzentration LC50. Diese Werte werden für Chemikalien anhand von Tierversuchen ermittelt und von den Herstellern in Sicherheitsdatenblättern angegeben. Bestehen Zweifel bei der Zuordnung einer Flüssigkeit in die Kategorie 3 und die Kategorie 4, ist anzuraten, die Sicherungsreinrichtung für eine Absicherung gegen die höhere Kategorie 4 auszuwählen. Radioaktive, erbgutverändernde oder krebserregende Gefährdungen entsprechen ausdrücklich der Kategorie 4. Von Flüssigkeiten der Kategorie 5 geht die Gesundheitsgefährdung durch mikrobielle oder viruelle Erreger aus.

Die Gesundheitsgefährdung, die von diesen Flüssigkeiten ausgeht, ist ebenso kritisch zu sehen, wie Gefährdungen, die von Flüssigkeiten der Kategorie 3 und 4 ausgehen. Die höhere Klassifizierung der Kategorie 5 ist mit dem Wachstum von Mikroorganismen begründet. Denn Mikroorganismen sind unter günstigen Wachstumsbedingungen in der Lage, sich exponentiell zu vermehren. Das heißt, eine Gefährdung, die von einer Flüssigkeit der Kategorie 5 ausgeht, kann mit der Zeit zunehmen. Im Gegensatz dazu ist die Gefährdung, die von Flüssigkeiten der Kategorien 3 und 4 ausgeht, gleichbleibend oder nimmt bei Verdünnung mit Wasser ab. Der maßgebliche Aspekt zur Unterscheidung der Kategorien 3 und 4 von der Kategorie 5 ist jedoch, dass sich Mikroorganismen in Trinkwasser-Installationen durch ihre Vermehrung retrograd, das heißt entgegen der Fließrichtung verbreiten können. Dies stellt ganz besondere Anforderungen an die Absicherung von Trinkwasser gegenüber Flüssigkeiten der Kategorie 5. Die höhere Klassifizierung der Kategorie 5 ist folglich nicht direkt einhergehend mit einem höheren Gesundheitsrisiko, sondern mit der Gefährdung einer Beeinträchtigung der Trinkwassergüte entgegen der Fließrichtung.

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