Schutz und Verfügbarkeit von Gefahrenmeldeanlagen

Anwendungsoptimierte Produktlösung für den Schutz elektroakustischer Anlagen

Anwendungsoptimierte Produktlösung für den Schutz elektroakustischer Anlagen

Michael Hess
An vielen öffentlichen Orten mit größerer Flächenausdehnung, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Krankenhäusern, Einkaufszentren, Schulen, aber auch auf Freiflächen wie Versammlungs-/Sportstätten oder Parkplätzen, wo größere Menschenansammlungen auftreten, wird zur Informationsweitergabe mit elektroakustischen Anlagen gearbeitet. Systemkomponenten, wie z. B. Lautsprecher, werden dabei im Innenbereich, aber auch außerhalb einer baulichen Anlage, eingesetzt. Durch ihre exponierte Anordnung sind sie vor direkten Blitzeinschlägen oder deren indirekten Auswirkungen (z. B. Einkopplung) zu schützen. Kombinierte Blitz- und Überspannungsableiter schützen daher Lautsprechersysteme und deren Elektronikkomponenten vor Ausfall und stellen den Anspruch einer hohen Systemverfügbarkeit sicher.


Elektroakustische Anlagen können als Gefahrenmeldeanlage oder als reine Beschallungsanlage ohne Gefahrenmeldung betrieben werden. Sprachalarmierungsanlagen (SAA) zählen zu den Gefahrenmeldeanlagen und haben eine hohe Bedeutung, da sie vorrangig dem Personenschutz in baulichen Anlagen oder ausgeprägter externer Infrastruktur dienen. Sie sind spezielle Beschallungsanlagen, die aufgrund ihres besonderen Aufbaus und ihrer hohen Sprachverständlichkeit für Alarmierungsund Evakuierungsaufgaben geeignet sind. Der wichtigste Einsatzfall des elektroakustischen Systems ist die Nutzung von sprachlichen Alarmmeldungen. Daneben kann die Anlage aber auch für allgemeine Durchsagen, Hintergrundmusik oder die Übertragung von Werbebotschaften genutzt werden. Im Notfall steht für die Evakuierung eines Gebäudes oder Teilen davon nur eine geringe Zeitspanne zur Verfügung.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass herkömmliche akustische oder optische Alarmierungseinrichtungen wie Sirenen oder Signalleuchten von vielen Menschen oft nicht mehr genügend als Warnsignal wahrgenommen werden. Die Lösung für das Übermitteln einer eindeutigen Alarmmeldung stellen sprachliche Alarmierungssysteme dar, bei denen die Information eines Notfalles und der daraus resultierenden Handlungsvorgaben eindeutig weitergegeben und schneller wahrgenommen werden.
In Verbindung mit einer Brandmeldeanlage gibt ein Sprachalarmierungssystem eine gespeicherte Information aus und unterstützt somit gezielt die Evakuierung bestimmter Gebäudebereiche. Der Einsatz von Sprachalarmierungssystemen muss demnach mit den Maßnahmen des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude oder eine bauliche Anlage sein. Nur die Gesamtheit dieser Maßnahmen kann die Schutzwirkung für Personen sicherstellen. Mit der SAA müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden:

  • Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen
  • Schnelle Alarmierung des Betriebspersonals[1]

Während die Ausführung von Gefahrenmeldeanlagen normativen Vorgaben unterliegt, sind bei Beschallungsanlagen ohne Gefahrenmeldung keine Normen zu berücksichtigen. Bei Gefahrenmeldeanlagen werden zwei grundsätzliche Anlagentypen eingesetzt:

  • Sprachalarmanlagen, die im Brandfall alarmieren und von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden ( DIN VDE 0833-4 )[1]
  • Elektroakustische Notfallwarnsysteme(ENS), bei denen eine Sicherheitsleitstelle eine Evakuierung auslöst (DIN EN 60849)[2]

Die Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4[1] enthält Festlegungen für Alarmierungseinrichtungen zur Ausgabe von Anweisungen, die dem Personenschutz in und an Gebäuden unter besonderer Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher und feuerwehrspezifischer Anforderungen dienen. Die Sprachalarmanlage als Bestandteil der Brandmeldeanlage wird über eine Steuerschnittstelle mit dieser […]

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