Energieeffizienz von Heizungsanlagen nach Artikel 8 der europäischen Gebäuderichtlinie – national: DIN EN 15378

Der Heizungs-Check – laut DIN EN 15378 – messtechnische Beurteilung

Ziel dabei sollte sein, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der energetischen Qualität der gesamten Heizungsanlage bzw. deren Komponenten aufzuzeigen.

Christian Beyerstedt, Tina Stockmann
Im Jahr 2002 ist vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union die „Richtlinie 2002/91/EG Directive on Energy Performance of Buildings – EPBD“ (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) verabschiedet worden, um die Klimaschutzziele von Kyoto zu forcieren. Die EPBD fordert im Artikel 8 sowohl eine regelmäßige als auch eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage. Die nationale Umsetzung erfolgt durch die DIN EN 15378. Diese legt die Periodizität der energetischen Inspektionen von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen fest. Unter der Inspektion wird die qualitative/quantitative Erfassung und die Beurteilung der Energieeffizienz der Heizungsanlage und deren Komponenten verstanden. Ziel dabei sollte sein, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der energetischen Qualität der gesamten Heizungsanlage bzw. deren Komponenten aufzuzeigen.

Die Umsetzung der technischen Verfahren für die regelmäßige Inspektion erfolgt laut DIN EN 15378 durch die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und die Kehr- und Überprüfungsordnung der Länder. Nach Artikel 8 der EPBD muss an allen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind und deren Leistung größer als 20 KW ist, eine einmalige Inspektion durchgeführt werden.

Nach der DIN 15378 kann dies durch ein vereinfachtes Verfahren mittels Checkliste – dem sog. Heizungs-Check – erfolgen. Dies betrifft in Deutschland ca. 7 Mio. Gas- und Ölheizungsanlagen, so dass ein enormes Potenzial zur Energieeinsparung aufgedeckt werden kann, Abb.2. Der Heizungs-Check, der als erstes standardisiertes Verfahren zur Komplettüberprüfung von Heizungsanlagen entwickelt worden ist, liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis direkt vor Ort. Hierbei geht es insbesondere darum, alle Komponenten der Heizungsanlage, wie den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe, energetisch zu inspizieren. Er soll zur Entscheidungsfindung des Nutzers hinsichtlich eines Austausches der Kessel, sonstiger Veränderungen an der Heizungsanlage sowie Alternativlösungen beitragen.

Das Verfahren, welches ursprünglich bereits im Jahr 1991 dem Umweltbundesamt als Tischvorlage zur Novellierung der 1. BImSchV vom TÜV Süd vorgeschlagen wurde, konnte nun mit moderner Messtechnik umgesetzt werden. Mit dem Heizungs-Check ist nun eine direkte Bewertung der energetischen Qualität der Heizungsanlage im Nutzungszustand für die Gebäudebeheizung möglich.

Im Jahr 2008 wurden Feldversuche vom SHK und Schornsteinfegerhandwerk in ganz Deutschland gestartet und zwei Drittel der Endkunden haben nach dem Heizungs- Check zusätzlich Energiesparmaßnahmen, z.B. Pumpenaustausch, Dämmung der Rohre oder/und einen hydraulischen Abgleich, durchführen lassen. Im Einzelnen wird die energetische Effizienz des Wärmeerzeugers, der Wärmeverteilung sowie der Wärmeübergabe mit einem Malus- Punktesystem beurteilt und eingestuft. Die energetische Bedeutung dieser Baugruppen sind unterschiedlich groß, da die Vergabe der Bewertungspunkte in Abhängigkeit von dem Sanierungspotenzial erfolgt. […]

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